Gerichtsurteil: 19-Jähriger für Tod eines Hochschwangeren in Hückelhoven verantwortlich gemacht - Haftstrafe verhängt

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Gerichtsurteil: 19-Jähriger für Tod eines Hochschwangeren in Hückelhoven verantwortlich gemacht - Haftstrafe verhängt

In einem aufsehenerregenden Gerichtsurteil wurde ein 19-Jähriger wegen des Todes einer hochschwangeren Frau in Hückelhoven zur Haftstrafe verurteilt. Das Urteil löste große Bestürzung in der Öffentlichkeit aus, da der junge Mann für den Tod der Schwangeren verantwortlich gemacht wurde. Die Umstände des Vorfalls waren äußerst tragisch: die Frau war im letzten Stadium ihrer Schwangerschaft, als sie in einem schweren Unfall ums Leben kam. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 19-Jährige den Unfall verursacht hatte und sprach eine Haftstrafe aus. Die Öffentlichkeit wartet nun mit Spannung auf weitere Einzelheiten über den Fall.

Schwerer Unfall: 19-Jähriger zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Schwerer Unfall: 19-Jähriger zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Ein 19-jähriger Autofahrer ist wegen der Tötung einer hochschwangeren Frau zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig.

Das Gericht ging über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Der Angeklagte hatte am 5. November vergangenen Jahres in Hückelhoven eine rote Ampel überfahren und die schwangere Fußgängerin dabei vor den Augen ihres Lebensgefährten mit Tempo 70 erfasst. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und starben kurz darauf im Krankenhaus.

Richter Alberring: Das sichere und intelligente Auftreten und der bisherige Lebensweg des jungen Mannes haben zur Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht geführt. Nach Überzeugung der Richter war der 19-Jährige zur Unfallzeit vermindert schuldfähig, weil er mit 1,9 Promille Alkohol und unter Kokain-Einfluss in seinen Kleinwagen gestiegen war.

Der 19-Jährige war nach dem Aufprall zunächst weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Er wendete erst, nachdem ihn eine Unfallzeugin nach knapp 400 Metern überholt und seinen Wagen blockiert hatte.

Verteidigung: Der 19-Jährige hatte vor Gericht erklärt, er habe damals gedacht, er habe nur einen Gegenstand getroffen und die Frau gar nicht bemerkt. Das hielt das Gericht für eine Schutzbehauptung. Bei den Schäden an der Windschutzscheibe, was soll das denn für ein Gegenstand gewesen sein?, fragte der Richter.

Die Strafkammer sei überzeugt, dass sie gewusst haben, dass sie einen Menschen angefahren haben. Im Prozess hatte der 19-Jährige die Angehörigen der Frau unter Tränen um Entschuldigung gebeten. Er schäme sich jeden Tag in Grund und Boden und werde jedes Urteil akzeptieren.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 19-Jährige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt.

Heike Schulze

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