Bielefeld: Ehefrau ermordet, Strafe für 53-jährigen Verurteilten reduziert

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Bielefeld: Ehefrau ermordet, Strafe für 53-jährigen Verurteilten reduziert

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm die lebenslange Haftstrafe für einen 53-jährigen Mann aus Bielefeld reduziert. Der Verurteilte hatte seine Ehefrau ermordet, um eine Versicherungssumme zu kassieren. Nachdem er von einem Gericht in Bielefeld zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, hob das Oberlandesgericht Hamm das Urteil auf und reduzierte die Strafe auf 15 Jahre Haft. Die Entscheidung des Gerichts sorgt für beträchtliche Kritik in der Öffentlichkeit.

Bielefeld: 53-jähriger Mörder seiner Ehefrau erhält nur zehn Jahre Haft

Bielefeld: 53-jähriger Mörder seiner Ehefrau erhält nur zehn Jahre Haft

Nach der Tötung seiner Ehefrau im Jahr 2021 soll ein Mann aus Bielefeld nicht lebenslang in Haft. Das Landgericht verurteilte den 53-Jährigen am Donnerstag, den 4. Juli 2024, zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher sagte.

In einem ersten Prozess im März 2023 war er wegen Mordes schuldig gesprochen worden. Der Beschuldigte ging daraufhin in Revision. Der Mann hatte seine Frau im gemeinsam bewohnten Haus in Bielefeld mit 36 Messerstichen getötet und anschließend selbst die Polizei gerufen. Die 49-Jährige erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft war Eifersucht das Motiv. Die Tat wurde als Klassischer Femizid und als Overkill bezeichnet. Im ersten Prozess hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld am 9. März 2023 zwölf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert.

Die Staatsanwältin bezeichnete die Tat des 51-jährigen Angeklagten in ihrem Plädoyer vor dem Bielefelder Landgericht als Klassischen Femizid und als Overkill. Der Mann hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden. Tod durch 36 Messerstiche - Staatsanwältin fordert zwölf Jahre Haft für Angeklagten.

Vom Vorwurf des Mordes, wie noch in der Anklage formuliert, rückte die Staatsanwältin ab. Es sei weder das Mordmerkmal der Heimtücke noch das des niedrigen Beweggrundes festzustellen gewesen. Die Beweisaufnahme ergab nach ihrer Einschätzung vielmehr, dass der Angeklagte durch die Affäre seiner 49-jährigen Ehefrau gekränkt war.

Vor allem, weil sie mit einem Mann zusammen war, der in der Wohnsiedlung des Ehepaars als Randalierer bekannt war. Der Mann hatte zum Tatzeitpunkt 2,7 Promille Alkohol im Blut. Zusammen mit der alkoholbedingten Enthemmung könne nicht von einem Mord ausgegangen werden, sagte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger teilte im ersten Prozess in seinem Plädoyer im Wesentlichen die Beweiswürdigung der Staatsanwältin. Allerdings interpretierte er den Overkill anders. Zusammen mit dem hohen Blutalkoholgehalt spreche das für einen minderschweren Fall. Er plädierte wegen Totschlags für eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.

Der 51-Jährige kämpfte damals in seinem letzten Wort mit den Tränen. Er bereue seine Tat und er wisse, dass er seine Söhne und seine Schwiegereltern zutiefst verletzt habe. Er hoffe aber, dass sie ihm irgendwann vergeben könnten. Ich werde jedes Urteil dieses Gerichts akzeptieren, sagte er am Ende jenen Prozesstages.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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