Abfindungszahlung nach Kündigung: Wie viel muss ich als Abfindung zahlen?

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Abfindungszahlung nach Kündigung: Wie viel muss ich als Abfindung zahlen?

Bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber stellt sich oft die Frage, ob und in welcher Höhe eine Abfindung gezahlt werden muss. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Beschäftigung, der Höhe des letzten Gehalts und den bestehenden Tarifverträgen. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte beleuchten, die bei der Berechnung einer Abfindungszahlung zu berücksichtigen sind, und erklären, wie viel Sie als Arbeitgeber in verschiedenen Fällen als Abfindung zahlen müssen.

Abfindungszahlung nach Kündigung: Wie viel muss ich als Abfindung zahlen?

Ein Aufhebungsvertrag soll Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne Kündigung beenden. Häufig gehört dazu auch, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich auf eine Abfindung einigen. Aber wie hoch fällt die eigentlich aus?

Kündigung und Abfindung: Wie viel zahlt mein Arbeitgeber nach dem Kündigungstermin?

Kündigung und Abfindung: Wie viel zahlt mein Arbeitgeber nach dem Kündigungstermin?

Wichtig: Grundsätzlich ist eine Abfindung eine freiwillige Leistung, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis sieht es aber oft anders aus. Es gebe „Kaum ein Auflösungsvertrag, der abgeschlossen wird ohne Abfindung“, so Jan Tibor Lelley, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zur Höhe der Abfindung müssen beide Seiten jedoch verhandeln, es gebe dazu „keinerlei gesetzliche Vorgaben“, sagt der Rechtsexperte. Häufig wird jedoch Paragraf 1a Kündigungsschutzgesetz als Handreichung ins Feld geführt. „Da findet man die berühmte Formel von den 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit“, so Jan Tibor Lelley.

Konkret heißt es dort: „Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.“ Zwar bezieht sich diese Vorgabe zur Abfindung nur auf den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, wird für Auflösungsverträge aber dennoch zumindest als Ausgangsformel oftmals herangezogen.

Abfindung nach Kündigung: Rechnet sich die Abfindung oder bleibt es eine freiwillige Leistung?

Abfindung nach Kündigung: Rechnet sich die Abfindung oder bleibt es eine freiwillige Leistung?

Wie hoch die Abfindung letztlich im Detail ausfällt, ist aber immer Verhandlungssache und kann auch abhängig davon sein, wie dringend ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden will - und wie gut dessen Chancen im Falle einer Kündigungsschutzklage stehen.

Abfindung kann Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen

Für Beschäftigte wichtig: Eine Abfindung kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld beeinflussen. So ruhe der Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Beispiel, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde - selbst wenn keine Sperrzeit vorliegt, wie die Arbeitskammer des Saarlandes erläutert.

In einem solchen Fall erhalten Betroffene bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, die für den Arbeitgeber gegolten hätte, kein Arbeitslosengeld - längstens aber für ein Jahr und nur so lange, bis die Abfindung durch Anrechnung als verbraucht gilt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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