Das Europäische Parlament hat beschlossen, dass die Herkunft von Honig auf der Verpackung angegeben werden soll. Diese neue Regelung zielt darauf ab, den Verbrauchern Transparenz und Informationen über die Herkunft des Honigs zu bieten. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Honigsorten, die in der EU verkauft werden. Dieser Schritt wurde von Verbraucherschutzorganisationen und Imkerverbänden begrüßt, da er die Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit von Honig verbessern soll. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Umsetzung dieser Regelung zu höheren Kosten für die Hersteller führen könnte. Trotzdem wird erwartet, dass die neuen Kennzeichnungsvorschriften dazu beitragen werden, das Vertrauen der Verbraucher in die Honigindustrie zu stärken und die Transparenz entlang der Lieferkette zu fördern.
EUParlament beschließt: Herkunft von Honig muss auf Verpackung stehen
Das EU-Parlament hat grünes Licht für eine Maßnahme gegeben, die es Verbrauchern ermöglichen soll, die Herkunft von Honig leichter zu erkennen. Mit einer überwältigenden Mehrheit von 603 Abgeordneten wurde das Vorhaben in Brüssel genehmigt. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments hatten sich bereits im Januar auf die neuen Regeln geeinigt. Nun muss nur noch die formale Zustimmung der EU-Staaten erfolgen. Zusätzlich sollen auch neue Kennzeichnungsregeln für Säfte und Marmeladen eingeführt werden.
Mehr Transparenz: EUParlament vereinfacht Kennzeichnung von Honig und Säften
Bei Honigmischungen wird in Zukunft nicht nur angegeben werden, ob der Honig aus der EU stammt oder nicht. Es wird auch erforderlich sein, den Anteil des Honigs aus den verschiedenen Herkunftsländern anzugeben. Ausnahmen können jedoch gemacht werden, wie zum Beispiel die Möglichkeit, nur die vier größten Anteile anzugeben. Die EU-Kommission wird befugt sein, Analysemethoden einzuführen, um gestreckten Honig zu erkennen und eine einheitliche Methodik zur Herkunftsermittlung einzuführen. Dies soll Betrug vorbeugen. Die neuen Regeln werden nach einer Übergangsfrist von etwa zwei Jahren in Kraft treten, sobald die EU-Staaten dem Rechtstext zugestimmt haben.
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