Abstimmungen in Großbritannien und Frankreich: Diskussion um das Verhältniswahlrecht

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Abstimmungen in Großbritannien und Frankreich: Diskussion um das Verhältniswahlrecht

In Großbritannien und Frankreich stehen in den kommenden Wochen wichtige Abstimmungen an, die von großer Bedeutung für die politische Landschaft beider Länder sein werden. Im Mittelpunkt der Debatte steht das Verhältniswahlrecht, das in beiden Ländern unterschiedliche Ausprägungen erfahren hat. Während in Großbritannien das Majorzwahlrecht gilt, das den Sieger der Wahl in einem Wahlbezirk direkt in das Parlament entsendet, wird in Frankreich ein Mischsystem angewendet, das Elemente des Verhältniswahlrechts und des Mehrheitswahlrechts kombiniert. Die anstehenden Abstimmungen werden zeigen, ob sich die Wähler für eine Wahlrechtsreform aussprechen und wie sich dies auf die politische Landschaft beider Länder auswirken wird.

Wahlen in Großbritannien und Frankreich: Kritik am Mehrheitswahlrecht

Das ist ein Kreuz mit der Demokratie. Das haben die beiden Wahlen in Frankreich und Großbritannien gezeigt. Auf der Insel erzielte die sozialdemokratische Labour Party am 4. Juli das schlechteste Ergebnis, das je ein Wahlsieger erreichte. Gerade einmal 33,7 Prozent der Wähler votierten für die Sozialisten. Doch sie erhielten dank des britischen Mehrheitswahlrechts 411 von 650 möglichen Mandaten, fast eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Der Leidtragende der französischen Regeln wurde der rechtspopulistische Rassemblement National (RN). Die Partei der Rechtsaußen-Politikerin Marine Le Pen erzielte zusammen mit ihren Verbündeten im zweiten Wahlgang am 7. Juli genau 37,1 Prozent der Stimmen, deutlich mehr als Labour in Großbritannien. Doch gemessen an der Zahl der Abgeordneten lag der RN mit 143 von 577 Mandaten abgeschlagen auf dem dritten Rang.

Die Wahlsysteme der drei Großen in Europa

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Großbritannien: Ausgehend von einer 800-jährigen Tradition wird das britische Unterhaus direkt von Bürgern in den einzelnen Wahlkreisen gewählt. Wer von den Kandidaten die einfache Mehrheit gewinnt, zieht in das Parlament ein. Das begünstigt ein Zwei-Parteien-System aus sozialdemokratischer Labour Party und konservativen Torys.

Frankreich: Der Parlamentarismus im Nachbarland entstand in einer blutigen Revolution. In die Nationalversammlung wird ebenfalls gewählt, wer in einem Wahlkreis eine Mehrheit gewinnt. Allerdings muss es im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen sein. Im zweiten reicht die einfache Mehrheit. Das führt zum taktischen Verhalten von Kandidaten und Wählern.

Deutschland: In der Bundesrepublik wird nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht abgestimmt. Die Sitzzahl im Bundestag bemisst sich ausschließlich nach den Zweitstimmen, die für die Listen der Parteien abgegeben werden. Mit der Erststimme wählt der Bürger seinen Wahlkreiskandidaten. Der kommt aber nicht automatisch zum Zuge.

Ein Vergleich zwischen Großbritannien, Frankreich und Deutschland

Gerade wir Deutschen sind eifersüchtig darauf bedacht, dass jede Stimme gleich zählt und keine verloren geht. Im Verhältniswahlrecht, wie es in der Bundesrepublik praktiziert wird, bekommt jede Partei nach einem mathematischen Verfahren so viele Sitze, wie es dem Verhältnis der Zweitstimmen entspricht. Selbst Überhangmandate werden ausgeglichen.

Man fragt sich, was Grünen-Spitzenpolitiker wie Robert Habeck oder Ricarda Lang nach dem Wahlergebnis in Frankreich gesagt hätten, wären deutsche Regeln angewandt worden. Wohl kaum, dass „die Richtung stimmt“ (Habeck) oder „Merci France“ (Lang).

Ist also das französische und britische Mehrheitswahlrecht überhaupt demokratisch, wenn es den Wählerwillen so schlecht abbildet? Ja, durchaus. Denn die Regeln sind bekannt. Es mögen zwar Stimmen verloren gehen, aber der Wähler und die Wählerin wissen, welcher Regierung sie damit den Vorzug geben (Großbritannien, Labour) und welcher nicht (Frankreich, RN).

Unser Nachbar steht vor einer schwierigen Aufgabe, das nächste Kabinett zu bestimmen. Es werden aber definitiv nicht die Rechtspopulisten dabei sein. Die Vorzüge des Mehrheitswahlrechts, nach dem in den jeweiligen Wahlkreisen der Kandidat mit dem besten Ergebnis gewinnt, liegen in der Erleichterung der Regierungsbildung. Das ist durchaus demokratisch. Noch stärker gilt das für die Abwahl. Die Torys hatten das Vertrauen der Briten auf ganzer Linie verloren und konnten schnell abgewählt werden. Das demokratische Prinzip der Rechenschaft kommt in diesem Wahlsystem am besten zur Geltung.

In Deutschland kann dagegen eine Partei wie die SPD, die nur 25,7 Prozent holt, den Bundeskanzler stellen, die mächtigste Figur im politischen System Deutschlands. Dazu braucht sie die FDP, die auf nur 11,4 Prozent der Wählervoten kam. Und natürlich die Grünen. Doch die beiden Parteien hätten auch mit der Union zusammengehen können. Im Grunde kauft der Wähler in Deutschland die Katze im Sack.

Doch es wäre ungerecht, das deutsche System nun in Bausch und Bogen zu verdammen und für das Mehrheitswahlrecht zu plädieren, für dessen Einführung in Deutschland übrigens eine einfache Mehrheit im Bundestag ausreicht. Denn unsere Regeln haben auch erhebliche Vorteile. Neben dem nicht ganz unwichtigen Plus, dass keine Stimme verloren geht, haben in Deutschland auch kleinere Parteien eine Chance. Die Grünen mit ihrem ökologischen Alleinstellungsmerkmal wären bei einem Mehrheitswahlrecht nie in den Bundestag eingezogen.

Auch die Linken als Interessenvertreter der Ostdeutschen hätten das Feld in den neuen Ländern viel früher den Rechtsnationalisten überlassen müssen. Natürlich profitiert auch eine Rechtsaußenpartei vom Schlage der AfD von dieser Möglichkeit. Aber auch das ist Ausdruck von Wählerwillen. Ein weiterer Vorteil ist die Konsenssuche im Parlament. Parteien in einem System mit Verhältniswahlrecht orientieren sich in der Regel zur Mitte hin.

Wer lieber von scharfen Kurswechseln durchgerüttelt werden will, plädiert für das Mehrheitswahlrecht. Allerdings dürften die guten Zeiten unseres Systems mit dem neuen Wahlrecht vorbei sein. Denn das deutsche Wahlrecht ist ein Mischsystem. Es personalisiert die Verhältniswahl, indem die Bürger mit der Erststimme ihren Wahlkreiskandidaten wählen können. Der wird aber nach dem neuen Recht nicht mehr zwingend in den Bundestag einziehen. Denn eine Obergrenze für die Mandate von 630 lässt die Kandidaten mit der schwächsten Mehrheit in ihrem Wahlkreis nicht zum Zuge kommen. Das ist ein Sieg für die Hinterzimmerpolitik, die künftig mehr als bisher festlegt, wer welchen Wahlkreis bekommt und wer einen sicheren Listenplatz erhält. Auch im Verhältniswahlrecht kann Demokratie abgebaut werden.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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