ADAC: Sind Blitzer-Apps auf dem Smartphone erlaubt oder verboten?

Die Frage, ob Blitzer-Apps auf dem Smartphone erlaubt oder verboten sind, beschäftigt derzeit viele Autofahrer. Der ADAC hat hierzu Stellung genommen und klargestellt, dass die Nutzung solcher Apps in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist. Allerdings gibt es gewisse rechtliche Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Die Verwendung von Blitzer-Apps während der Fahrt ist beispielsweise untersagt, da dies als Ablenkung und somit als Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung gilt. Dennoch können diese Apps legal genutzt werden, um informiert zu sein, bevor man sich auf den Weg macht.

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BlitzerApps im Auto: Erlaubt oder verboten? ADAC klärt auf!

Ein Vorstellungsgespräch für den eigenen Traumjob oder der langersehnte Urlaub inklusive Flug steht an, doch wieder einmal viel zu spät losgefahren? Da kann es für den ein oder anderen schon verlockend sein, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Weg eher als Empfehlung zu betrachten und eine der vielen sogenannten „Blitzer-Apps“ oder einen Radarwarner zu benutzen.

Seit Montag (15. April) wird in einer Aktionswoche („Blitzermarathon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu halten.

Diese „Blitzer-Apps“ warnen den Fahrer rechtzeitig vor stationären und mobilen Radarfallen und helfen so dabei, mögliche Strafen für überhöhte Geschwindigkeit zu vermeiden. Doch sind diese „Assistenten“ in Deutschland überhaupt erlaubt?

BlitzerWarner auf dem Smartphone: Was ist erlaubt in Deutschland?

BlitzerWarner auf dem Smartphone: Was ist erlaubt in Deutschland?

„Nein“, lautet die eindeutige Antwort. Jegliche automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen ist in Deutschland verboten, schreibt der ADAC. Das gilt sowohl für Radarwarner-Geräte als auch für Navigationsgeräte und Apps auf dem Smartphone, die den Fahrer vor Blitzern warnen.

Der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten. Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installation als solche ist nicht verboten.

Ein Bußgeld von 75 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister sind die Folge bei unerlaubter Nutzung. Betriebsbereite Radarwarner dürfen durch die Polizei sichergestellt und sogar vernichtet werden. Blitzer-Warnungen im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom Aufenthaltsort des Empfängers ausgesprochen werden.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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