Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, den Prozess der AfD gegen den Verfassungsschutz fortzuführen. Dieser Schritt ist von großer Bedeutung, da er das Verhältnis zwischen der Partei und dem Geheimdienst weiter aufschlüsseln könnte. Die AfD wirft dem Verfassungsschutz vor, sie unrechtmäßig beobachtet zu haben, während der Geheimdienst darauf beharrt, dass dies im Rahmen seiner Aufgaben lag. Der Ausgang dieses Prozesses könnte weitreichende Konsequenzen für beide Seiten haben und das Vertrauen in die politische Landschaft Deutschlands beeinflussen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem hochbrisanten Fall entscheiden wird.
OVG setzt Prozess zwischen AfD und Verfassungsschutz fort: neue Beweisanträge eingereicht
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) setzt am Donnerstag (9.00 Uhr) die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fort. Das Gericht hatte am 12. und 13. März nach zahlreichen von den AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen unterbrochen. Das geplante Programm hatte das OVG an den zwei Tagen nicht abarbeiten können. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck 13 neue Termine angesetzt. Für die Fortsetzung hat die AfD - Stand Mittwoch - 457 neue Beweisanträge beim OVG eingereicht.
Nach Auskunft des Gerichts haben Peter Boehringer und Maximilian Krah aus dem AfD-Vorstand ihr Kommen angekündigt. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.
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