AfD kann 120 Wahlkreise nach Kommunalwahl nicht besetzen

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AfD kann 120 Wahlkreise nach Kommunalwahl nicht besetzen

Die Alternative für Deutschland (AfD) steht vor einem großen Problem nach der Kommunalwahl in Deutschland. Laut aktuellen Berichten kann die Partei in 120 Wahlkreisen keine Kandidaten stellen. Dies bedeutet, dass die AfD in vielen Regionen Deutschlands nicht vertreten sein wird. Die Gründe für diese Situation sind vielfältig, aber interne Querelen und personelle Probleme spielen eine große Rolle. Die AfD muss nun schnellstmöglich reagieren, um ihre Chancen bei den kommenden Wahlen nicht zu verspielen. Wir werden die Entwicklung dieser Situation weiter verfolgen und berichten.

AfD kann Wahlkreise nach Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt nicht besetzen

AfD kann Wahlkreise nach Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt nicht besetzen

Nach der Kommunalwahl in Sachsen-Anhalt können insgesamt 162 Sitze nicht besetzt werden. Wie die Landeswahlleiterin auf Anfrage mitteilte, kann davon allein die AfD 120 Sitze nicht besetzen.

Bei Einzelbewerbern und Wählergemeinschaften seien es jeweils 17 unbesetzte Sitze, bei der CDU 6, bei SPD und FDP jeweils 1 Sitz. Die AfD hatte bei der Kommunalwahl Anfang Juni deutlich an Stimmen gewonnen und mit 28,1 Prozent die meisten landesweit bekommen. Sie lag damit knapp vor der CDU mit 26,8 Prozent.

Bereits bei der Kommunalwahl 2019 hatte die AfD in einzelnen Orten, darunter in Bernburg, Sitze nicht besetzen können. Eine zerstrittene AfD hat vieles zu klären. Solche Situationen entstünden, wenn Parteien mehr Stimmen auf sich vereinten und erzielten als sie aufgrund ihrer Listen annehmen könnten.

Teilweise hätten Einzelbewerber ihre Mandate auch nicht angenommen, so eine Sprecherin der Landeswahlleiterin. Bei landesweit rund 4.400 zu vergebenden Sitzen in den Stadt- und Gemeinderäten sowie in den Verbandsgemeinden entsprechen die 162 Sitze einem Anteil von rund 3,7 Prozent.

Bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau konnten nach Angaben der Landeswahlleiterin alle Sitze besetzt werden. Laut Kommunalrecht bleiben die Sitze bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt.

Heike Schulze

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