AFD-Politiker attackiert Demonstranten in Essen: Wadenbeißer bezeichnet als Waffennarr (Note: I translated biss to attackiert, assuming it means a ph

In der Stadt Essen ereignete sich ein Vorfall, der für Empörung sorgt. Ein Politiker der Alternative für Deutschland (AFD) attackierte Demonstranten, die friedlich ihre Meinung äußern wollten. Der Politiker, der von Medien als Waffennarr bezeichnet wurde, zeigte ein Verhalten, das nicht nur die Demonstranten, sondern auch viele Bürger schockierte. Die Frage stellt sich, wie ein Politiker, der zum Schutz der Bürger und zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens verpflichtet ist, zu einer solchen Tat fähig sein kann. In diesem Artikel werden wir den Vorfall näher untersuchen und die Konsequenzen für die Politik und die Gesellschaft analysieren.

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AfD-Politiker attackiert Demonstranten in Essen: Rechtsstreit über Waffenerlaubnis eskaliert

Der Bundesparteitag der AfD am vergangenen Wochenende in Essen hat ihn schlagartig bekannt gemacht. Nicht wegen einer politischen Forderung, sondern wegen eines Vorfalls im Gerangel der Gegenproteste ist der Name Stefan Hrdy bundesweit in die Schlagzeilen geraten. Denn als der AfD-Delegierte auf dem Weg zur Grugahalle an einer Absperrung aus dem Auto stieg, in eine Gruppe Demonstranten geriet und zu Boden fiel, biss er kurzerhand zu – in die Wade eines Demonstranten.

Um Hrdys Darstellung, er habe in Notwehr gehandelt, weil bei ihm als ehemaligem GSG-9-Polizist Selbstverteidigungsreflexe griffen, gab es im Nachgang Diskussionen. Denn die Videoaufnahmen waren nicht eindeutig. Jetzt könnte sich an dem 67-jährigen AfD-Politiker aus dem Kreis Neuss noch eine ganz andere Debatte entzünden.

Waffenerlaubnis entzogen

Waffenerlaubnis entzogen

Die Grundsatzfrage, ob ein AfD-Mitglied Waffen besitzen darf oder nicht, ficht Stefan Hrdy zusammen mit seiner Frau derzeit vor Gericht aus. An diesem Montag kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu dem Schluss: Es ist rechtmäßig, dass dem Ehepaar aus Rommerskirchen die Waffenerlaubnis und somit auch die Waffen weggenommen worden sind. Die Klage der beiden wurde abgewiesen. Die Begründung: Allein die Tatsache der Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, reiche aus.

Die 22. Kammer berief sich in ihrem Urteil auch auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Das befand im Mai: Die AfD-Bundespartei darf durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. Stefan Hrdy sieht sich als Opfer einer politisch motivierten Aktion, angestoßen durch einen Sachbearbeiter der Polizeiverwaltung im Rhein-Kreis Neuss. Es sei eine persönliche Sache, so Hrdy, der Mann wolle den Kampf gegen die AfD vorantreiben.

Waffen-Sammler und Sportschütze

„Ich bin selbst Waffen-Sachverständiger, Sportschütze und leidenschaftlicher Waffensammler, seit ich mit 18 Jahren meine erste Pistole erworben habe“, sagt Stefan Hrdy. Seine 197 Schusswaffen plus die 27 Stück seiner Frau wären inklusive Munition vorschriftsmäßig in einem Waffenraum im Haus eingelagert gewesen. „Die Waffen hatten nicht nur einen materiellen Gesamtwert von rund 80.000 Euro, es waren seltenste Fundstücke dabei, die eine kulturhistorische Bedeutung haben.“

Der 67-jährige pensionierte ehemalige Polizist der Spezialeinheit GSG 9 war nach eigener Aussage gerade dabei, ein Buch über Waffen zu schreiben. Weil er sein Arsenal nun mithilfe eines Händlers aufgelöst habe, um eine Vernichtung der Waffen zu verhindern, sei das nicht mehr möglich. „Ich habe alle Waffen einzeln fotografiert und technisch dokumentiert, es hätten nur eine Handvoll Bilder gefehlt“, so Hrdy.

Für das Verwaltungsgericht dagegen steht fest: Unabhängig anderer persönlicher Umstände reicht die Mitgliedschaft in der AfD aus, um als unzuverlässig zu gelten. Für den Rommerskirchener, der seit 2020 als einziger AfD-Vertreter im Gemeinderat des Ortes sitzt, ist das nicht nachvollziehbar. Er habe sich auch Jahrzehnte nicht politisch interessiert, erst mit der Flüchtlingskrise 2015 habe sich das geändert. In der AfD sieht er die einzige Partei, die in der Migrationsfrage hart genug agiere.

„Ich habe selbst im Irak gearbeitet, spreche Arabisch und habe arabische Freunde“, so der 67-Jährige, der im Stadtrat als zurückhaltend gilt, sich wenig zu Wort meldet, meist mit den anderen und nicht dagegen stimmt. „Integration braucht Zwang“, meint er, „sonst verstehen es die Menschen nicht, die aus ganz anderen Kulturkreisen kommen.“ Politisch will er noch bis zur nächsten Kommunalwahl 2025 weitermachen, sich dann aus der aktiven AfD-Arbeit zurückziehen. Für sein Recht auf Waffen will er weiter kämpfen, „notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht“. Die aktuelle Berufung sei bereits angeleiert.

Martin Weiß

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