Anklage wegen Mordes gegen 34-Jährigen aus Leverkusen - Verweigert Aussage
Ein 34-jähriger Mann aus Leverkusen wurde wegen Mordes angeklagt, jedoch verweigert er die Aussage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen Mord begangen zu haben, aber der Angeklagte schweigt beharrlich. Die Beweislage ist gegen ihn erdrückend, doch die genauen Hintergründe der Tat bleiben im Dunkeln. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um das Motiv des Täters zu klären und die Gerechtigkeit für das Opfer herzustellen. Die Anklage wegen Mordes wiegt schwer, und die Entscheidung des Gerichts wird mit Spannung erwartet.
Angeklagter aus Leverkusen schweigt zu Mordvorwürfen
Die Angehörigen der Getöteten nahmen mit ihren Rechtsbeiständen neben der Staatsanwältin in Saal 7 des Kölner Landgerichts Platz. Dann wurde der Angeklagte von den Wachtmeistern hereingeführt. Der 34-jährige Mann versteckte sein Gesicht erst hinter einem Aktendeckel. Als die Fotografen den Saal verlassen hatten, war er dann zu sehen. Doch seine Regungen waren immer noch versteckt hinter einem dicken Vollbart und langen Haaren.
Trauernde Angehörige im Gerichtssaal, Kein Bedauern beim Angeklagten
Wenn die Angehörigen, die nun dem Angeklagten, dem der Mord ihrer Tochter und Schwester vorgeworfen wird, am ersten Tag der Hauptverhandlung nur wenige Meter für gut eine Stunde gegenübersaßen, so konnten sie nichts von Bedauern oder Schuldgefühlen erkennen. Und auch das Foto des Opfers, das die Mutter zeigte, hat bei dem Angeklagten zumindest keine sichtbare Reaktion ausgelöst.
Prozess um tödlichen Streit in Leverkusen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niedrigen Beweggründen und Schwangerschaftsabbruch vor. Er soll am 27. Oktober vergangenen Jahres gegen 20.30 Uhr seine zu dieser Zeit im vierten Monat schwangere Freundin getötet haben. Auch über den Hintergrund machte die Anklage bereits einige Angaben. Das Opfer soll während des Treffens gegenüber ihrem Freund angekündigt haben, dessen Mutter über die Schwangerschaft zu informieren. Offenbar hatte der 34-Jährige bis zu diesem Zeitpunkt seiner muslimischen Familie sowohl die Beziehung als auch die Schwangerschaft verschwiegen.
Um die angekündigte Information und Aufklärung zu verhindern, soll der Mann seine Freundin auf der Straße in Höhe der Baumberger Straße in Rheindorf abgepasst haben. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung. Das Geschehen verlagerte sich auf den Wendehammer der Ilmstraße. Dort zog der Mann ein Küchenmesser mit einer 14 Zentimeter langen Klinge und versetzte der jungen Frau mindestens zehn Stiche und Schnitte. Die versuchte Reanimation, die direkt von den herbeigerufenen Rettungssanitätern und dem Notarzt vor Ort über eine Stunde lang versucht wurde, war vergebens. Die Frau starb noch am Tatort.
Ein Stich ging direkt in die Herzkammer, ergab anschließend die Obduktion, ein Überleben war damit ausgeschlossen. Der Embryo im Mutterleib war daraufhin abgestorben. Da es keinerlei Angaben des Angeklagten gab, machte nach der Anklageverlesung lediglich ein Polizeibeamter Angaben über die Festnahme. Besprochen wurde am ersten Verhandlungstag auch, dass die als Zeugen geladenen Angehörigen des Angeklagten keine Aussagen machen wollen; sie berufen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Familienangehörige.
Der Prozess wird am 7. Mai fortgesetzt.
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