Bielefeld: Kollegin erstochen - Angeklagter Sanitäter soll lebenslänglich verurteilt werden

Im Zentrum der westfälischen Stadt Bielefeld hat sich ein schockierender Vorfall ereignet, der die Öffentlichkeit in Aufruhr versetzt. Eine Kollegin wurde von einem ihrer Arbeitskollegen, einem Sanitäter, brutal erstochen. Der Angeklagte, der bisher als vertrauenswürdig und zuverlässig galt, soll nun lebenslänglich verurteilt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ihren Willen durchsetzen kann. Die Tat selbst wirft viele Fragen auf, die noch geklärt werden müssen. Die Polizei ermittelt weiterhin intensiv, um alle Hintergründe des Verbrechens aufzuklären. Die Bevölkerung von Bielefeld ist schockiert und trauert um die verlorene Kollegin.

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Mordprozess in Bielefeld: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe

Im Mordprozess gegen einen 21-jährigen Sanitäter fordert die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Bielefeld eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Anklagevertreter begründete dies am Dienstag (2. Juli 2024) damit, dass Erwachsenen- und nicht Jugendstrafrecht gelten müsse.

Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt Anfang April in nichtöffentlicher Sitzung gestanden, seine Kollegin am Rande einer Party in Bielefeld mit einem Küchenmesser erstochen zu haben. Laut Anklage soll der Mann die Sanitäterin am 29. Oktober 2023 bei einer privaten Feier von Rettungskräften mehrfach bedrängt haben, wobei sie ihn zuletzt lautstark abwies.

Sanitäter soll Kollegin nach Zurückweisung erstochen haben

Sanitäter soll Kollegin nach Zurückweisung erstochen haben

Von Tötungsfantasien angetrieben, soll der 21-jährige Deutsche dann unbemerkt ein Küchenmesser an sich genommen und mit der Gleichaltrigen einen kurzen Spaziergang unternommen haben. Mit der 20 Zentimeter langen Klinge habe er unvermittelt auf sein Opfer eingestochen, so die Anklage. Bereits der erste Stich in den Nacken verletzte eine Hauptschlagader.

Die Verteidigung hatte dafür plädiert, den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht zu verurteilen und wegen heimtückischen Mordes eine Jugendstrafe von acht Jahren zu verhängen. Im Prozess hatte der psychiatrische Sachverständige Entwicklungsdefizite und fehlende emotionale Reife beim Angeklagten festgestellt.

Der Angeklagte soll auch danach noch mehrfach auf die am Boden liegende Frau eingestochen und erst von ihr abgelassen haben, als andere Partygäste aufmerksam wurden. Die Frau aus Lage im Kreis Lippe verblutete und starb noch in der Nacht im Krankenhaus.

Angeklagter bittet um therapeutische Hilfe

Angeklagter bittet um therapeutische Hilfe

Am Ende der nichtöffentlichen Sitzung verlas die Schwester der Getöteten am Dienstag eine mehrseitige aufwühlende Erklärung. In seinem Schlusswort sagte der 21-Jährige, dass ihm seine Tat leidtue, er auf Verzeihung hoffe und dringend therapeutische Hilfe brauche.

Das Urteil soll am 15. Juli um 14.00 Uhr verkündet werden.

Heike Schulze

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