Björn Höcke: Gericht wies im Prozess viele Anträge ab

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Björn Höcke: Gericht wies im Prozess viele Anträge ab

In einem neuen Entwicklungsschritt im Prozess gegen den thüringischen AfD-Politiker Björn Höcke hat das Gericht viele Anträge der Verteidigung abgewiesen. Das Verfahren gegen den umstrittenen Politiker wird damit weiterhin kontrovers diskutiert. Höcke wird vorgeworfen, völkisch-nationalistische und rassistische Äußerungen getätigt zu haben. Die Verteidigung des Politikers hatte versucht, Beweise auszuschließen und Zeugen zu verhindern, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde. Der Prozess gegen Höcke wird weiterhin für Aufsehen sorgen und die politische Landschaft in Deutschland polarisieren.

Gerichtsverhandlung gegen Björn Höcke: Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt

Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole hat das Landgericht Halle alle Beweisanträge der Verteidiger abgelehnt. Unter anderem hatten sie gefordert, Gutachter und weitere Zeugen zu hören sowie Literatur und Videos heranzuziehen.

Anträgen der Staatsanwaltschaft gab das Gericht stattdessen statt. Dabei geht es um den X-Account Höckes mit Blick auf die Zahl der Follower und die Zahl der Aufrufe des Videos von der Veranstaltung, bei der Höcke den Spruch angestimmt haben soll.

Möglich ist, dass heute ein Urteil verkündet wird. Höcke muss sich vor Gericht verantworten, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole Alles für Deutschland angestimmt haben soll.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft sagte er die ersten beiden Worte und animierte durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Dieser wurde einst von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet.

Höcke weist alle Vorwürfe zurück und sieht sich als unschuldig.

Hintergrund: Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger als geplant

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Der 52-Jährige muss sich zum zweiten Mal vor Gericht verantworten, weil er im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg die gleiche Nazi-Parole genutzt hatte. Er war damals zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig, denn Höcke legte Revision ein.

Der Tatvorwurf lautet Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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