CDU: Wie die Stadt Essen den Parteitag der AfD doch noch verhindern will Traducción: CDU: How the city of Essen wants to prevent the AfD party conven

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CDU: Wie die Stadt Essen den Parteitag der AfD doch noch verhindern will

Die Stadt Essen hat einen unerwarteten Schritt unternommen, um den Parteitag der AfD zu verhindern. Nachdem der Rat der Stadt Essen ursprünglich den Antrag der AfD auf Nutzung des Essener Grugahalle für den Parteitag genehmigt hatte, will die Stadtverwaltung nun einen Rückzieher machen. Laut einer Pressemitteilung der Stadt Essen werden die notwendigen Sicherheitsauflagen nicht erfüllt, um den Parteitag auf dem Gelände der Grugahalle durchzuführen. Die Stadt will nun versuchen, die Zulassung des Parteitags zu widerrufen.

AfD-Parteitag in Essen: Stadt will Vertrag auflösen, wenn AfD sich nicht an Regeln hält

Der AfD-Parteitag in Essen ist in Gefahr. Die Stadt Essen will den Vertrag mit der AfD auflösen, wenn die Partei nicht eine schriftliche Selbstverpflichtung abgibt, dass keine strafbaren Äußerungen auf dem Parteitag verbreitet werden.

Der Rat der Stadt Essen hat einen einstimmigen Beschluss gefasst, der Änderungen im Veranstaltungsvertrag zwischen der Messe Essen GmbH und der Partei Alternative für Deutschland vorsieht. Die AfD soll eine Zusatzklausel unterzeichnen, dass keine strafbaren Äußerungen auf dem Parteitag am 29. und 30. Juni in der Grugahalle verbreitet werden.

Was passiert, wenn die AfD die Forderung nicht erfüllt?

Was passiert, wenn die AfD die Forderung nicht erfüllt?

Wenn die AfD die Forderung nicht erfüllt, droht die Stadt Essen mit einer außerordentlichen Vertragskündigung. Der Parteitag könnte nicht stattfinden. Sollte die AfD die Selbstverpflichtung abgeben, was unwahrscheinlich ist, und es dann auf dem Parteitag zu verbotenen Parolen kommt, sieht die Regelung Vertragsstrafen von bis zu 500.000 Euro vor.

Warum macht die Stadt Essen das?

Warum macht die Stadt Essen das?

Die Stadt Essen begründet den Versuch, den Vertrag zu kündigen, mit der akut fortschreitenden Radikalisierung der AfD. Zwei jüngste Gerichtsentscheidungen unterstützen diese Argumentation: Das OVG in Münster hat die Entscheidung des Verfassungsschutzes bestätigt, der die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall einstuft, und das Landgericht Halle hat den Thüringer Landeschef Björn Höcke verurteilt.

Wie geht es jetzt weiter?

Wie geht es jetzt weiter?

Die AfD gibt sich betont gelassen und will die Zusatzklausel abwarten. Es sieht aber nicht danach aus, als würde die AfD dieser Forderung unwidersprochen nachkommen. Wahrscheinlich ist, dass sie gerichtlich dagegen vorgeht. Dann müsste sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen oder das Landgericht Essen in einem Eilverfahren der Frage stellen, ob eine außerordentliche Kündigung beziehungsweise die geforderte Selbstverpflichtung rechtens wäre.

Ein linkes Aktionsbündnis will mit einer Massenblockade die Anreise der Delegierten verhindern, und mehrere andere Organisationen haben Kundgebungen sowie eine Rave-Parade gegen die AfD angemeldet.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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