Das Ende des Wurst-Streits: OVG-Urteil in Münster gibt Klarheit (Note: OVG stands for Oberverwaltungsgericht, which is the Higher Administrative Cour

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Das Ende des Wurst-Streits: OVG-Urteil in Münster gibt Klarheit

Das langjährige Wurst-Streit zwischen den Metzgern und der Stadt Münster hat endlich ein Ende gefunden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat ein Grundsatzurteil gefällt, das Klarheit in der Frage bringt, ob die Verkaufsstände auf dem Wochenmarkt auch künftig Würstchen und andere fleischhaltige Produkte anbieten dürfen. Nach jahrelangem Streit zwischen den Verkäufern und der Stadtverwaltung hat das OVG nun endgültig entschieden, dass die Verkaufsstände ihre Geschäfte wie bisher weiterführen können. Dieses Urteil bringt nicht nur Klarheit, sondern auch Erleichterung für alle Beteiligten.

OVG-Urteil: Wurst-Streit entschieden - Füllmenge bei Wurstverpackungen geklärt

OVG-Urteil: Wurst-Streit entschieden - Füllmenge bei Wurstverpackungen geklärt

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Freitag entschieden, dass zur Füllmenge von fertigverpackten Würsten auch die nicht essbare Wursthülle und Verschlussclips zählen.

Das OVG hob damit eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Münster auf. Dort war eine Firma mit ihrer Klage gegen ein Verkaufsverbot ihrer Produkte wegen ein paar Gramm zu wenig Wurst in der Verpackung unterlegen. Das Eichamt hatte bei Kontrollen im Jahr 2019 beanstandet, dass beim Abfüllen Teile der Verpackung mitgerechnet wurden, die nicht essbar waren.

Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass eine Richtlinie des Europarechts aus dem Jahr 1976 weiterhin maßgeblich sei. Darin ist festgelegt, dass unter Füllmenge die Erzeugnismenge zu verstehen ist, zu der auch die nicht essbare Wurstpelle und Verschlussteile gehören.

Füllmenge umfasst auch nicht essbare Teile

Das Eichamt hatte argumentiert, dass unter Füllmenge nur die reine Schmierwurst zu verstehen sei. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen (Az.: 4 A 779/23).

Europarechtliche Richtlinie von 1976 maßgeblich

Bei einer anderen Auslegung des Begriffs wäre ein Verkauf zum Beispiel an einer Fleischtheke mit dem Wiegen des Produktes vor Ort nicht möglich, begründet das OVG.

Die Produktionsfirma aus dem Kreis Warendorf hatte argumentiert, dass die auf der Packung genannten 130 Gramm mit Hülle und Clips erreicht würden. Das Eichamt hatte bei Stichproben bei zwei Produkten einmal 2,3 und 2,6 Gramm zu wenig der Wurst bemängelt.

Das OVG hat die Untersagungsverfügung des Eichamtes mit der Begründung aufgehoben, dass die Richtlinie des Europarechts von 1976 weiterhin maßgeblich sei.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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