Der Mann, gegen den vier Haftbefehle ausgestellt waren, wird in Düsseldorf Hauptbahnhof festgenommen

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Der Mann, gegen den vier Haftbefehle ausgestellt waren, wird in Düsseldorf Hauptbahnhof festgenommen

In einer spektakulären Aktion haben Polizisten am Düsseldorfer Hauptbahnhof einen Mann festgenommen, gegen den vier Haftbefehle ausgestellt waren. Der 35-jährige Tatverdächtige war seit Wochen auf der Fahndungsliste der Behörden und gilt als gesuchter Straftäter. Die Ermittler hatten ihn in dem belebten Bahnhofsbereich überwacht und konnten ihn schließlich ohne Zwischenfälle festnehmen. Die Gründe für die Ausstellung der Haftbefehle gegen den Mann wurden noch nicht bekanntgegeben. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln derzeit, um weitere Einzelheiten über den Hintergrund der Tat zu erfahren.

Festnahme eines Mannes mit vier Haftbefehlen im Düsseldorfer Hauptbahnhof

Festnahme eines Mannes mit vier Haftbefehlen im Düsseldorfer Hauptbahnhof

Am Donnerstagnachmittag wurde im Düsseldorfer Hauptbahnhof ein Mann festgenommen, gegen den vier Haftbefehle ausgestellt waren. Neben einer Untersuchungshaft hatte er noch eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie zwei Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 105 Tagen zu verbüßen.

Im Nordtunnel des Hauptbahnhofs trafen die Beamten der Bundespolizei auf den 30-Jährigen. Bei der Personalienüberprüfung stellte sich heraus, dass nach dem Mann gesucht wurde. Das Amtsgericht Neuss hatte ihn wegen mehrfachen Betruges zur Untersuchungshaft ausgeschrieben.

Haftbefehle wegen Betrugs und Computerbetrugs

Er erschien nicht zu seiner Hauptverhandlung, sodass er nun festgenommen wurde. Wegen Betruges und Computerbetrugs wurde er von einem Gericht in Mönchengladbach gesucht. Er wurde in dem Fall zu einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Weitere Haftbefehle wegen Betrugshandlungen

Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach schrieb den 30-Jährigen zudem wegen einer weiteren Betrugshandlung mit einer Geldstrafe von 1050 Euro zur Festnahme aus. Diese Strafe konnte er nicht zahlen, sodass die Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen zu verbüßen war.

Der vierte Haftbefehl war wegen einer Unterschlagung zu vollstrecken. Auch diese Geldstrafe von ebenfalls 1050 Euro konnte er nicht begleichen, die ersatzweise Freiheitsstrafe beträgt in diesem Fall 35 Tage.

Übergabe an die Justizvollzugsanstalt

Die Bundespolizisten nahmen den Verurteilten fest und übergaben ihn an die nächste Justizvollzugsanstalt.

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Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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