Der Messerangreifer von Mannheim sitzt nun im Gefängnis

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Der Messerangreifer von Mannheim sitzt nun im Gefängnis

In einem ernsten Urteil hat das Landgericht Mannheim den Messerangreifer, der im Dezember letzten Jahres in der Mannheimer Innenstadt wahllos auf Passanten einstach, zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 31-jährige Täter wird nun seine Strafe im Gefängnis absitzen müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine lebenslange Haftstrafe gefordert, jedoch entschied das Gericht aufgrund der psychiatrischen Gutachten, dass der Angeklagte nicht voll schuldfähig war. Trotzdem bleibt die Strafe angemessen und soll dem Täter Gelegenheit geben, sich zu bessern.

Der Mannheimer Messerangreifer sitzt nun im Gefängnis

Rund einen Monat nach dem tödlichen Angriff auf dem Mannheimer Marktplatz ist der Tatverdächtige jetzt in eine Justizvollzugsanstalt verlegt worden. Zuvor war er im Mannheimer Theresienkrankenhaus behandelt worden und galt lange Zeit als nicht ansprechbar.

Eine Sprecherin des Generalbundesanwalts in Karlsruhe bestätigte am Samstag die Verlegung des Mannes ins Gefängnis, zuvor hatte der SWR berichtet.

Der Angriff auf dem Marktplatz

Der Angriff auf dem Marktplatz

Am 31. Mai hatte der 25-jährige Afghane auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Männer mit einem Messer verletzt, der 29-jährige Polizist Rouven Laur starb zwei Tage später an seinen Verletzungen. Ein anderer Beamte schoss den Angreifer nieder.

Dem 25-Jährigen wird Mord, versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Ob der Täter, der bisher nicht vernehmungsfähig gewesen war, jetzt ansprechbar ist, wollte die Karlsruher Behördensprecherin nicht mitteilen.

Die Debatte um Abschiebungen

Die Debatte um Abschiebungen

Darf Deutschland Gewalttäter nach Afghanistan abschieben? Diese Frage wird seit dem Angriff intensiv debattiert. Ein Teil der Beamten, die bei dem Einsatz am Mannheimer Marktplatz mit dabei waren, ist bis heute nicht in den Dienst zurückgekehrt. Weitere Angaben zum Zustand der betroffenen Polizisten macht das Präsidium nicht.

Der Angreifer kam nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 2013 als Teenager nach Deutschland und stellte einen Asylantrag. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters.

Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen.

Die Tat hatte auch eine intensive Debatte über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter ausgelöst. Die Bundesanwaltschaft geht von einer religiösen Motivation der Tat aus.

Der Beschuldigte habe zu massiver Gewalt gegriffen, vermutlich, um Kritik am Islam zu unterbinden, sagte Generalbundesanwalt Jens Rommel in Karlsruhe. Es handele sich um einen „individuellen Fall“, der sich von anderen islamistisch-geprägten Fällen unterscheide.

Martin Weiß

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