Düsseldorf: Autofahren mit Vollverschleierung - OVG soll klären Traducción: Düsseldorf: Conducir con ropa completa cubierta - Tribunal Constitucional

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Düsseldorf: Autofahren mit Vollverschleierung - OVG soll klären

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen muss klären, ob das Autofahren mit Vollverschleierung in Düsseldorf rechtmäßig ist. Die Stadtverwaltung hatte zuvor ein Verbot für das Fahren mit Vollgesichtsschleier erlassen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die Entscheidung des OVG wird nun weitreichende Auswirkungen auf die Frage haben, ob die Freiheit der Religionsausübung auch im Straßenverkehr gilt. Die Stadt Düsseldorf und die zuständigen Behörden warten mit Spannung auf die Entscheidung des Gerichts, die Klarheit in dieser Angelegenheit bringen soll.

Düsseldorf: Vollverschleierung am Steuer - OVG soll klären

Düsseldorf: Vollverschleierung am Steuer - OVG soll klären

Eine Muslima aus Düsseldorf will sich per Klage vom Verhüllungsverbot am Steuer eines Autos befreien lassen. Sie trägt einen sogenannten Niqab, der nur die Augen frei lässt.

Laut Straßenverkehrsordnung muss der Fahrer eines Kraftfahrzeugs zu erkennen sein. In Ausnahmefällen kann das Verhüllungsverbot zwar aufgehoben werden, im Fall der Frau hatte die Bezirksregierung Düsseldorf das aber 2020 abgelehnt.

Dagegen klagte die Frau, scheiterte jedoch in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Nun soll das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster über die Berufung entscheiden. Die Verhandlung ist für den kommenden Freitag (10 Uhr) angesetzt.

Im Urteil des Verwaltungsgerichts hieß es, die Klägerin habe sich vornehmlich auf die durch das Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit berufen, denn sie sei seit 2007 praktizierende Muslima und bedecke sich.

Die Kopfbedeckung erläuterte sie dem Gericht damals anhand von Zeichnungen, die eine Frau zeigten, deren Kopf, Hals und Oberkörper von einem dunklen Stoff bedeckt sei. „Nur ein wenige Zentimeter breiter horizontaler Sehschlitz für die Augen bleibt von ihm unbedeckt“, heißt es in der Beschreibung des Verwaltungsgerichts.

Sichtbar blieben so nur die Augen, die Augenbrauen und der obere Teil der Nasenwurzel.

Das Gericht begründete sein Ende 2020 gefälltes Urteil unter anderem damit, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs – samt der Möglichkeit, Verstöße durch Blitzerfotos festzustellen – die Religionsfreiheit überwiege.

Zudem habe die Frau keine ausreichenden Gründe angeführt, warum sie auf die Nutzung eines Autos dringend angewiesen sei. Sie hatte zwar unter anderem argumentiert, sie sei in öffentlichen Verkehrsmitteln aufgrund ihrer Verschleierung Anfeindungen ausgesetzt und wolle diese daher nicht nutzen.

Das Gericht erklärte aber, dass die Frau nichts dazu angeführt habe, inwieweit die Situation dort anders sei als an anderen belebten Orten.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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