Düsseldorf: Demonstranten planen weiterhin Klage nach Polizeikessel-Urteil

Düsseldorf: Demonstranten planen weiterhin Klage nach Polizeikessel-Urteil

In Düsseldorf haben Demonstranten angekündigt, weiterhin Klage einzureichen, nachdem das Polizeikessel-Urteil ergangen ist. Die Entscheidung des Gerichts hat zu kontroversen Reaktionen in der Bevölkerung geführt. Ein Sprecher der Demonstranten betonte, dass sie die Rechtmäßigkeit ihres Protests verteidigen und die Handlungen der Polizei in Frage stellen wollen. Die Klage zielt darauf ab, Transparenz und Gerechtigkeit in diesem Fall herzustellen. Die Anwälte der Demonstranten haben bereits angekündigt, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um ihre Interessen zu verteidigen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

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Protestierende in Düsseldorf planen Klage nach umstrittenem Polizeikesselurteil

Der Streit um einen großen Polizeieinsatz bei einer Demonstration in Düsseldorf ist offenbar noch nicht beendet. Einen Tag nachdem das Verwaltungsgericht drei Urteile gesprochen hat, kündigen mehrere Kläger nun weitere Rechtsmittel an. Die Demonstranten wollen vor dem Oberverwaltungsgericht erstreiten, dass sie rechtswidrig von der Polizei eingekesselt und stundenlang festgehalten wurden. Die Kammer hatte am Mittwoch fünf von sieben Klagen abgewiesen. Aus Sicht der Richter war der polizeiliche Eingriff in die Demonstration „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ grundsätzlich gerechtfertigt, weil die öffentliche Sicherheit gefährdet war. In einem Protest-Block hatten sich Teilnehmer vermummt und Straftaten begangen, unter anderem Rauchtöpfe gezündet und Flaschen auf Einsatzkräfte geworfen. Die Polizei hatte schließlich 338 Personen eingekesselt und über Stunden festgehalten, um die Identitäten festzustellen.

Demonstranten in Düsseldorf kämpfen weiterhin gegen Polizeieinsatz vor Gericht

Demonstranten in Düsseldorf kämpfen weiterhin gegen Polizeieinsatz vor Gericht

In zwei Fällen war die Einkesselung jedoch rechtswidrig, so das Gericht. Die beiden Demonstranten waren nicht als Störer aufgefallen und hatten sich am Rand des Geschehens aufgehalten. Das hätten die Polizeikräfte erkennen müssen, so das Urteil. Dazu gehört auch Gizem Koçkaya, Sprecherin des Bündnisses, das die Demo organisiert hat. „Die Polizei hat versucht, meine Arbeit als Pressesprecherin des Bündnisses zu kriminalisieren, indem sie mir gewalttätige Störungen unterstellt hat, obwohl nichts davon zutraf“, so Koçkaya. Mehrere unterlegene Kläger – die Anmelder und Versammlungsleiter – wollen nun in die nächste Instanz gehen. „So ein versammlungsfeindliches Verhalten habe ich noch nicht erlebt“, sagt Kläger und Versammlungsleiter Martin Behrsing. „Ich hätte erwartet, dass das Gericht diesen schweren Eingriff in unsere Versammlungsfreiheit für unverhältnismäßig hält.“ Darum wolle man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Gegen die Urteile können Anträge auf Berufung gestellt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet.

Heike Schulze

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