Düsseldorf: Kosten für private Parkplätze können hoch sein.

Düsseldorf: Die Kosten für private Parkplätze können hoch sein, besonders in zentralen Stadtteilen. Laut einer aktuellen Studie sind die Mietpreise für Stellplätze in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies betrifft sowohl Einzelstellplätze als auch Dauerparkplätze in Wohnhäusern oder gewerblichen Gebäuden. Die Nachfrage nach privaten Parkmöglichkeiten ist hoch, da öffentliche Parkplätze oft überfüllt sind und Parkgebühren ebenfalls teuer sein können. Dies führt dazu, dass Immobilienbesitzer und Vermieter hohe Preise für Parkplätze verlangen können, um von der Profitabilität dieser Nachfrage zu profitieren.

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Hohe Kosten für private Parkplätze in Düsseldorf: Ärger für Autofahrer

Private Parkplätze können leicht zu einer Kostenfalle werden. Das erfuhr nun unter anderem die Oberkasslerin Rosemarie Kmierin. So wie viele andere nutzte sie jahrelang das Gelände an der Luegallee 52 kostenlos als Abstellmöglichkeit. Doch das ist nun vorbei, denn der Eigentümer hat aufgerüstet. Für Parkende kann es jetzt richtig teuer werden.

Ältere Frau muss hohe Strafen zahlen für private Parkplatznutzung

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Seit Oktober vergangenen Jahres bewirtschaftet die britische Limited Parkcontrol24 das Gelände. Auf das an der Einfahrt hängende Schild ist Rosemarie Kmierin seit dieser Zeit nicht aufmerksam geworden und parkte dort weiter. Seit Februar hagelt es nun Zahlungsaufforderungen wegen Vertragsstrafe. Mittlerweile sind es drei Forderungen über 128 Euro und eine über 88,34 Euro.

Düsseldorfer Parkplatzbetreiber verlangt hohe Gebühren: Probleme für Autofahrer

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Die hohe Summe erklärt sich laut der Schreiben von Parkcontrol24 unter anderem aus den jeweils unbezahlten Parkgebühren, einer Vertragsstrafe wegen Parkzeitüberschreitung und einer wegen Verzugs – zusammen 115 Euro. Zuzüglich Gebühren für Halterermittlung, Service- sowie einer Innovationsgebühr.

„Wenn die weiter so eintrudeln, könnten es unterm Strich 1000 Euro sein“, befürchtet Kmierin. Dabei gehe es der Seniorin nicht darum, die Parkzeche zu prellen: „Ich bezahle die Strafe ja, aber ich sehe dieses Ausmaß nicht ein“, sagt sie.

„Ich empfinde das, ehrlich gesagt, als diskriminierend und unfair. In solchen Sachen hätte ich schon ein wenig mehr Seniorenschutz erwartet“, sagt Kmierin. Doch das Recht ist in dieser Frage eindeutig. „Ein Eigentümer, der sein Grundstück kostenpflichtig als Parkfläche anbietet, kann die Nutzungsbedingungen selbst festlegen. So kann zum Beispiel auch als Bezahlfunktion das Nutzen von QR-Codes vorgesehen werden“, sagt Carolin Semmler vom Verbraucherschutz.

„Es haben schon Anwälte das Areal besichtigt. Die meinten, die Situation ist rechtlich nicht in Ordnung.“ Parkscout24 bezieht auf Nachfrage Stellung: „Auf der Örtlichkeit gibt es seither extreme Probleme mit unberechtigten Nutzungen der Parkplätze“, sagt ein Pressebeauftragter.

Udo Mayer

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