Eine Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

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Eine Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Amtsgericht Solingen eine 42-jährige Solingerin wegen Beleidigung des Bundestagsabgeordneten Strack-Zimmermann zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt. Die Frau hatte den Politiker in sozialen Medien öffentlich beleidigt und ihm drogenkonsum vorgeworfen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Aussagen böswillig und unwahr waren. Die verurteilte Frau muss nun die Geldstrafe binnen vier Wochen zahlen, ansonsten droht ihr eine Eintragung ins Strafregister.

Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

Solingerin wird wegen Beleidigung von Strack-Zimmermann verurteilt

Ein Tweet auf der Online-Plattform Twitter kostet eine 78-jährige Frau aus Solingen teuer. Die Frau hatte die FDP-Politikerin und Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, als Flintenweib bezeichnet und damit eine Beleidigung begangen.

Das Amtsgericht Solingen hat die Frau zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Die Strafe setzt sich aus 50 Tagessätzen à 15 Euro zusammen. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagte hatte auf Twitter geschrieben: Früher nannte man solche Frauen Flintenweiber. Die Äußerung war mit drei sich übergebenden Emoji-Figürchen versehen. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln und der zuständige Richter werteten die Aussage als Beleidigung gegenüber der FDP-Politikerin.

Die Hauptverhandlung fand vor dem Amtsgericht Solingen statt. Die ZAC NRW war im Jahr 2016 als Ansprechstelle für Ermittlungsbehörden eingerichtet worden und ist seit 2019 zudem für besonders schwere Fälle sogenannter politischer Hasskriminalität im Internet zuständig.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann Berufung einlegen.

Udo Mayer

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