Erneute Konfrontation zwischen AfD und Verfassungsschutz vor Gericht
Im Zentrum der Aufmerksamkeit steht erneut die Alternative für Deutschland (AfD). Diesmal geht es um eine anhaltende Auseinandersetzung zwischen der rechtspopulistischen Partei und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Der Konflikt zwischen beiden Seiten eskaliert und landet nun vor Gericht. Die AfD wirft dem BfV Überwachung und Eingriffe in ihre parteipolitische Arbeit vor. Die Frage, ob der Verfassungsschutz zu weit geht, wird nun von der Justiz geklärt werden müssen.
AfD und Verfassungsschutz vor Gericht: OVG kündigt Urteil für Mai an
Nach sieben Verhandlungstagen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag im Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz für den 13. Mai ein Urteil angekündigt.
Der Vorsitzende Richter Gerald Buck schloss am Mittag die mündliche Verhandlung in dem Berufungsverfahren. Bereits am Montag hatte er verkündet, dass die Sache entscheidungsreif sei.
Konfrontation zwischen AfD und Verfassungsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster
Zuvor hatten sich bis zum Mittag die Anwälte von AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nochmals einen Schlagabtausch um längst abgelehnte Anträge geliefert.
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Die AfD-Vertreter äußerten wiederholt ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei.
„Was kann überhaupt geleistet werden, um die rechtsstaatlichen Grundsätze zu gewährleisten?“, fragte AfD-Anwalt Christian Conrad.
Urteil gegen AfD-Politiker: OVG will Entscheidung am 13. Mai fällen
Der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben.
„Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“
Bei den sich wiederholenden Argumenten ging es unter anderem um den Unterschied zwischen dem deutschen Staatsvolk und dem ethnischen Volksbegriff.
Roth verwies zum wiederholten Mal auf die vom Verfassungsschutz benannten Äußerungen von hohen Parteivertretern und Mandatsträgern mit ausländer- und islamfeindlichem Inhalt oder in denen die Demokratie verunglimpft werde.
Conrad beharrte darauf, dass das OVG diese Einzelmeinungen besser hätte prüfen müssen. Entscheidend für die Gesamtbewertung der AfD sei deren Arbeit an Anträgen oder dem Parteiprogramm. Einzeläußerungen hätten dafür keine Relevanz und würden sich nicht durchsetzen, sagte der Anwalt.
Roth widersprach: „Auch diese einzelnen Äußerungen entfalten ihre Wirkung. Ganz unabhängig davon, ob sie im Parteiprogramm stehen.“
Außerdem finde sich im Bundestagswahlprogramm der Partei mit der Forderung nach Abschaffung des Islam-Unterrichts in den Schulen eine Religionsdiskriminierung, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehe, sagte Roth.
In seinem Schlusswort fragte AfD-Vorstandsmitglied Roman Reusch, wie lange die Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch andauern solle. „Wann reicht es denn?“, fragte der ehemalige Berliner Oberstaatsanwalt.
Für die 45 000 AfD-Mitglieder sei das alles ehrenrührig. Solange weiterhin Anhaltspunkte bestehen, werde der Verfassungsschutz beobachten und die Öffentlichkeit auch darüber informieren, sagte dessen Anwalt. Das sei alles kein Selbstzweck, sondern diene der Gewinnung von Erkenntnissen.
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