Die Flugverspätung wegen Personalmangels ist ein Thema, das viele Fluggäste betrifft. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof nun ein wichtiges Urteil gefällt. Demnach gilt die Personalknappheit als berechtigter Grund für eine Flugverspätung. Dies bedeutet, dass Airlines nicht für die Verzögerung haftbar gemacht werden können, wenn sie aufgrund von Personalmangel ihre Flüge nicht pünktlich durchführen können. Dieses Urteil wird Auswirkungen auf die gesamte Luftfahrtbranche haben und könnte sich auf die Rechte der Fluggäste auswirken.
Europäischer Gerichtshof bestätigt: Personalmangel bei Gepäckverladung als außergewöhnlicher Umstand
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein Mangel an Personal für die Gepäckverladung als außergewöhnlicher Umstand gelten kann, der eine Flugverspätung rechtfertigt. Dies bedeutet, dass die Airline in einem solchen Fall den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen muss.
Der Fall betrifft einen Flug der maltesischen Airline TAS von Köln-Bonn auf die griechische Insel Kos im Jahr 2021. Der Flug verspätete sich um fast vier Stunden, hauptsächlich wegen des Personalmangels am Flughafen, um die Gepäckstücke ins Flugzeug zu laden.
Definition von außergewöhnlichen Umständen
Der EuGH definierte zwei Voraussetzungen für einen solchen außergewöhnlichen Umstand. Dieser darf nicht zur normalen Tätigkeit der Airline gehören und sie darf nicht in der Lage sein, den Mangel zu beherrschen – hier also etwa den Flughafenbetreiber zu kontrollieren.
Das Kölner Landgericht muss nun beurteilen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst wenn es die Personalprobleme als außergewöhnlichen Umstand betrachten sollte, sei TAS dadurch aber nicht automatisch von der Zahlung befreit, betonte der EuGH. Die Fluggesellschaft müsse erst nachweisen, dass sich dieser Umstand nicht vermeiden ließ und alle angemessenen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen worden seien.
Der Rechtsdienstleister Flightright sprach in einer Reaktion auf das Urteil von einem „Meilenstein zur Stärkung der EU-weiten Fluggastrechte“. Airlines könnten sich „nicht mehr hinter Problemen bei der Bodenabfertigung verstecken, sondern müssen selbst vorbeugende Maßnahmen ergreifen, damit Passagiere keinen Nachteil erleiden“, erklärte der Rechtsdienstleister.
Die Entscheidung des EuGH könnte Auswirkungen auf die Fluggastrechte in der EU haben und Airlines dazu zwingen, mehr Vorkehrungen zu treffen, um Verspätungen zu vermeiden.
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