Gericht in Hamm: Hitler-Gruss auch mit linkem Arm strafbar

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Gericht in Hamm: Hitler-Gruss auch mit linkem Arm strafbar

Das Landgericht Hamm hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Hitler-Gruß, unabhängig davon, ob er mit der rechten oder linken Hand ausgeführt wird, als Volksverhetzung strafbar ist. Damit wird die bisherige Rechtsprechung, die den Hitler-Gruß nur als strafbar ansah, wenn er mit der rechten Hand ausgeführt wurde, aufgebrochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Hitler-Gruß eine Verherrlichung des Nationalsozialismus darstellt und somit gegen das Verbot der Volksverhetzung verstößt. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Bewertung von neonazistischen Symbolen und Handlungen in Deutschland.

Rechtsprechung: Linker Arm bei Hitlergruß nicht strafbar?

Das Oberlandesgericht (OLG) im nordrhein-westfälischen Hamm hat entschieden, dass auch ein mit dem linken Arm ausgeführter Hitlergruß strafbar ist. Der 51-jährige Angeklagte aus Bremen wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt.

Der Mann hatte im Jahr 2022 am Rande eines G-7-Treffens in Münster zweimal mit dem linken Arm die als Hitlergruß bekannte Geste gezeigt. Laut Gerichtsangaben war er zuvor mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Diese habe er mit dem Hitlergruß provozieren wollen.

Vor dem Landgericht Münster räumte der Mann ein, gewusst zu haben, dass der Hitlergruß mit dem rechten Arm strafbar ist. Er habe die anderen Personen provozieren wollen, was eine Dummheit gewesen sei. Er habe aber absichtlich den linken Arm benutzt, weil das seiner Ansicht nach nicht verboten sei.

Das Urteil des Landgerichts Münster

Das Urteil des Landgerichts Münster

Das Landgericht Münster verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro. Es kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte es mindestens für möglich hielt, dass es sich bei seiner Geste um ein verbotenes Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handelte.

Das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil

Das Oberlandesgericht bestätigt das Urteil

Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf das Oberlandesgericht nun als unbegründet. Der zuständige Strafsenat befand, dass bereits das Bundesverfassungsgericht und andere Obergerichte entschieden haben, dass auch der mit dem linken Arm ausgeführte Hitlergruß die Verwendung einer verbotenen nationalsozialistischen Grußform darstellt.

Das Verbot soll verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen sich wieder einbürgert.

Das Gericht erklärte in seiner Mitteilung, dass auf die dabei verfolgten Absichten nicht ankomme. Demnach sollen Kennzeichen wie der Hitlergruß aus dem Bild des politischen Lebens in Deutschland grundsätzlich verbannt werden, damit eine Gewöhnung an diese nicht eintrete. Sie seien kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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