Gerichtsurteil: Björn Höcke wird wegen nationalsozialistischer Äußerungen zu Geldstrafe verurteilt
In einem landmark Court ruling, der rechtsextreme Politiker Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er nationalsozialistische Äußerungen getätigt hat. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Aussagen gegen die Menschenwürde und die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen hat. Die Richter sprachen sich einstimmig für eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro aus. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Verharmlosung des Nationalsozialismus und ein Signal dafür, dass solche Äußerungen in Deutschland nicht toleriert werden.
AfD-Chef Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke ist erneut wegen Verwendens einer NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro.
Verbotene Losung der nationalsozialistischen SA äußerte er auf einer AfD-Veranstaltung im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ beziehungsweise animierte sein Publikum dazu.
Dies ist nicht das erste Mal, dass Höcke wegen solcher Äußerungen verurteilt wurde. Bereits im Mai verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole „Alles für Deutschland“ gesagt hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintergrund
Höcke ist Landes- und Fraktionschef der AfD in Thüringen und führt diese als Spitzenkandidat im Wahlkampf für die Landtagswahl am 1. September. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft den Landesverband in seinem Bundesland als gesichert rechtsextrem ein.
In den Umfragen zur Landtagswahl liegt die AfD seit Monaten vorn, wobei ihr Vorsprung zuletzt aber leicht schrumpfte.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vor dem Urteil am Montag eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe von acht Monaten für Höcke gefordert. Ihr Prozessvertreter sprach sich zudem dafür aus, dem Politiker für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Höckes Verteidigung forderte in ihrem Schlussvortrag hingegen einen Freispruch.
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