Gott und das Grundgesetz: Die Religionsfreiheit nach Artikel 4

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Gott und das Grundgesetz: Die Religionsfreiheit nach Artikel 4

Die Religionsfreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, das in Deutschland durch Artikel 4 des Grundgesetzes geschützt wird. Doch wie genau definiert sich die Religionsfreiheit in Deutschland und welche Grenzen sind ihr gesetzt? In diesem Artikel werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie die Religionsfreiheit in Deutschland definiert und geschützt wird und welche Auswirkungen dies auf die gesellschaftliche Vielfalt hat.

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Gott und die Grundgesetze: Religionsfreiheit und Menschenwürde im Griff der Geschichte

Es gibt sie im religiösen wie im politischen Bereich: wichtige Regeln für das Leben miteinander sowie Weisungen, die alle zu befolgen haben. Aufgrund von Erfahrungen beanspruchen sie Geltung. Sie haben sich bewährt. Sie stärken die Gemeinschaft.

Die Zehn Gebote und das Grundgesetz

Die Zehn Gebote und das Grundgesetz

Die zehn Gebote in jüdisch-christlicher Tradition und das in Deutschland seit 1949 gültige Grundgesetz haben eine je eigene Geschichte. Sie lassen sich nicht vergleichen. Das Zehngebot wurde der Überlieferung nach am Berg Sinai von Mose auf zwei Tafeln aufgeschrieben: Der Verehrung allein des einen Gottes, des Schöpfers (erste Tafel), hat die Liebe zu allen Geschöpfen (zweite Tafel) zur Konsequenz: Eltern sollen im Alter nicht ohne Achtung sein; Mord, Diebstahl, Meineid und Gier gefährden das Miteinander. Niemandem sollen die Lebensgrundlagen genommen werden.

Das Grundgesetz und die Religionsfreiheit

Das Grundgesetz von 1949 betrachtet die Freiheit in der Wahl der eigenen Religion als ein Recht jedes Menschen (Artikel 4 GG). Zugleich erwartet es von allen die unbedingte Achtung der Würde jedes Menschen (Artikel 1 GG). Lange schon gibt es den Gedanken, dass das Grundgesetz Erwartungen im Bereich der Ethik formuliert, die es im politischen Gespräch rein rational nicht argumentativ begründen kann.

Gottesverehrung und Menschenliebe

Die jüdisch-christliche Tradition folgt den Weisungen Gottes beim Schutz des Lebens aller Geschöpfe. Gottesverehrung und Menschenliebe gehören untrennbar zusammen. Die gelebte Religion ist jedoch nicht identisch mit der im Konzept vorgesehenen Religion. Gewalt gegen Andersgläubige gab es und gibt es vermeintlich auch im Namen der christlichen Religion. In der Theorie war und ist es so nicht vorgesehen. Praktisch geschieht es leider an vielen Orten.

Was bleibt zu tun?

Religionsfreiheit und unbedingte Achtung der Menschenwürde sind heute unbestrittene Grundlagen der Politik in Europa. Die Religionen können dafür Gründe anführen. Glaubwürdig sind sie nur, wenn die Einhaltung dieser Grundgesetze auch in den eigenen Gemeinschaften eingeklagt werden kann. Gilt nicht auch folgende weise Bestimmung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes (.) benachteiligt oder bevorzugt werden“ (Artikel 3 GG)?

Unsere Autorin ist Professorin an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Sie wechselt sich hier mit der evangelischen Religionslehrerin Anne Schneider, Rabbi Alexander Grodensky und dem Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide ab.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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