Großfamilie im Leverkusener Prozess: 170.000 Euro Sozialhilfe soll veruntreut worden sein

Index

Großfamilie im Leverkusener Prozess: 170.000 Euro Sozialhilfe soll veruntreut worden sein

Im Mittelpunkt des Leverkusener Prozesses steht eine Großfamilie, die im Verdacht steht, 170.000 Euro Sozialhilfe veruntreut zu haben. Die Angeklagten sollen die staatliche Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg unrechtmäßig erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der Familie vor, die Sozialhilfeleistungen durch falsche Angaben und Betrug erschlichen zu haben. Der Prozess gegen die Familie hat begonnen und wird in den kommenden Wochen und Monaten weitere Enthüllungen über die Vorgänge bringen. Die Öffentlichkeit ist gespannt, wie der Fall ausgehen wird und ob die Angeklagten tatsächlich schuldig sind.

Großfamilie im Visier: Ermittler werfen Ehepaar Sozialhilfebetrug vor

Ein aufsehenerregender Prozess gegen ein Ehepaar aus einer stadtbekannten Großfamilie in Leverkusen nimmt ein Ende. Die 49-jährige Ehefrau und der 44-jährige Ehemann stehen unter dem Verdacht, Sozialhilfe in Höhe von rund 170.000 Euro erhalten zu haben, obwohl sie keinerlei Ansprüche darauf hatten.

Die Familie verfügte über ausreichend Geld und Wertgegenstände, die sie nicht bei ihren Anträgen angegeben hatte. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Wiesdorf fand die Polizei rund 26.000 Euro, die im Sofa versteckt waren. Das Geld resultierte offenbar aus zwei Betrugsstraftaten, begangen von dem Mann und anderen Mitgliedern des Clans, in Norddeutschland und der Schweiz.

Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidigern

Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidigern

Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren für den 44-jährigen Mann und eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für die 49-jährige Ehefrau, allerdings zur Bewährung ausgesetzt. Die Verteidiger machen keine großen Abweichungen von den Anträgen der Staatsanwaltschaft, was offensichtlich an den so genannten Rechtsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten liegt.

Das Gericht hatte dabei einen Strafrahmen in Aussicht gestellt, wenn sich die Angeklagten zu ihren Straftaten bekennen. Die Frau kommt wohl günstiger davon, weil sie nach Erkenntnis der Anklage sich in einem Abhängigkeitsverhältnis von ihrem Mann befand. Sie habe wohl erkennen können, dass ihre vom Amt erhaltenen Sozialbeträge rechtswidrig waren, sie aber trotzdem hatte beantragen müssen.

Die angeschlagene Gesundheit und die schwierige Lebenssituation der Ehefrau wurden ihr zugutegehalten. Beim Mann erkannten die Ermittler eine wesentlich höhere kriminelle Energie, vor allem wegen der zahlreichen Vorstrafen.

Das Urteil soll am 24. Mai verkündet werden.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up