Die Anklage im Höcke-Prozess in Halle wurde erneut geändert, was zu weiteren Verzögerungen des Gerichtsverfahrens führen könnte. Die Staatsanwaltschaft hat neue Beweise vorgelegt, die eine Überarbeitung der Anklage erforderlich machten. Der Prozess gegen den Angeklagten Höcke hat bereits viel Aufmerksamkeit und Kontroversen auf sich gezogen, da er beschuldigt wird, volksverhetzende Äußerungen getätigt zu haben. Die erneute Änderung der Anklage deutet darauf hin, dass die Beweislage komplexer ist als zunächst angenommen. Das Gericht wird nun die neuen Beweise prüfen und über die Zulässigkeit der geänderten Anklage entscheiden müssen.
Neue Anklage im Höcke-Prozess
Kurz vor Beginn des Prozesses gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke ist der Umfang der Anklage verändert worden. Die Kammer habe am Mittwoch beschlossen, die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole „Alles für Deutschland“ in Gera wieder von dem Fall in Merseburg abzutrennen, sagte Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch am Donnerstagmorgen in Halle.
Verteidigung von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wechselt kurzfristig vor Gerichtsverhandlung in Halle
Grund dafür sei, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt haben. Dem Thüringer Parteichef wird vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Das Strafmaß liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Vorwurf der Verwendung verbotener Losungen
Konkret wird Höcke vorgeworfen, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben. Ausgangspunkt für die Anklage gegen Höcke ist eine Rede, die er im Mai 2021 in Merseburg in Sachsen-Anhalt (Saalekreis) gehalten hat.
Weitere Anklage in Mühlhausen
Höcke wird sich nicht nur in Halle einem Prozess stellen müssen. Auch am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage zugelassen - dort geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Ermittlungen gab es gegen Höcke schon häufiger. In Halle muss er sich nun aber erstmals vor Gericht verantworten.
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