Höckes Verteidiger legen Berufung gegen zweites Urteil ein

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Höckes Verteidiger legen Berufung gegen zweites Urteil ein

In einem neuen Kapitel des Prozesses um den ehemaligen FPÖ-Chef Höcke haben seine Verteidiger nun Berufung gegen das zweite Urteil eingelegt. Damit wird der Rechtsstreit um den Politiker fortgesetzt, der sich gegen die Verurteilung wegen Volksverhetzung wehrt. Das Landgericht hatte Höcke zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 120 Euro verurteilt, nachdem er in einer Rede in Dresden zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt kontrovers aufgetreten war. Die Verteidigung wirft dem Gericht Rechtsfehler vor und hofft auf eine Revision des Urteils.

Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein - Geldstrafe von 130 Euro pro Tag

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke akzeptiert auch das jüngste Urteil wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole nicht. Seine beiden Verteidiger haben Revision eingelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts Halle auf Nachfrage mit.

Am Montag hatte das Gericht Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt. Der Politiker hatte im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera die Parole Alles für Deutschland angestimmt. Er sprach die ersten beiden Worte selbst aus und ließ nach Überzeugung des Gerichts das Publikum den Spruch vervollständigen.

Der 52-Jährige bestritt diese Absicht. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP, verwendet.

Weil Höcke sie auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt hatte, war er Mitte Mai vom Landgericht Halle schon einmal zu einer Geldstrafe von zusammen 13 000 Euro verurteilt worden. Auch gegen dieses Urteil hatte Höcke Revision eingelegt.

Hintergrund

Hintergrund

Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist in Deutschland strafbar. Die Parole Alles für Deutschland wird als verbotene Nazi-Parole angesehen.

Die AfD-Chef Björn Höcke wird immer wieder wegen seiner umstrittenen Äußerungen und Handlungen in die Kritik geraten. Seine Verteidiger versuchen nun, die Urteile zu revidieren.

Weitere Informationen über Björn Höcke finden Sie in unserer Bilderstrecke.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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