Hückeswagen ist wegen Unwissenheit über Geldwäsche schuldig
Die Stadt Hückeswagen im Rheinisch-Bergischen Kreis ist in einem aufsehenerregenden Fall wegen Unwissenheit über Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Nach einer umfassenden Untersuchung durch die zuständigen Behörden wurde festgestellt, dass die Stadtverwaltung nicht ausreichend gegen die Geldwäsche vorgegangen ist. Die finanziellen Transaktionen im Zusammenhang mit einer bestimmten Geschäftsvorgang wurden nicht ordnungsgemäß überwacht, was zu einer rechtswidrigen Geldwäsche geführt hat. Die Stadt Hückeswagen muss sich jetzt mit den Konsequenzen auseinandersetzen und sicherstellen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden.
Geldwäschevorwurf: 26-Jähriger aus Hückeswagen vor Gericht
Ein selten vor den Amtsgerichten landender Vorwurf: die leichtfertige Geldwäsche. So war es nun, als sich ein 26-jähriger Hückeswagener vor dem Amtsgericht Wipperfürth wiederfand. Durchaus aufgeregt, weil er nicht so recht wusste, was auf ihn zukommen würde.
Der Vorwurf, den die Staatsanwältin vortrug, bezog sich auf den August vor zwei Jahren. „Eine Frau bekam einen Anruf, in dem ihr vorgegaukelt wurde, ein Bankmitarbeiter sei am Telefon. Der Anrufer überredete sie dazu, 6800 Euro auf ein Konto zu überweisen – das Konto des Angeklagten.“, sagte sie.
Das räumte der Angeklagte auch ein, sagte aber direkt: „Ich gehe davon aus, dass ich hier auch hinters Licht geführt wurde.“ Der Hückeswagener berichtete, dass er auf einer Feier in einem Kölner Club mit einem Mann ins Gespräch gekommen sei. „Es ging dann um Themen wie Bitcoin, Krypto-Währungen und Online-Marketing – Dinge, von denen ich nicht so viel Ahnung habe.“
Er habe ihm dann gesagt, dass er einen Gewinn erzielt habe, den er aber nicht selbst ausgezahlt bekommen könne. „Er hat mich daher gefragt, ob er das über mein Konto machen lassen könnte“, sagte der Angeklagte. Er selbst habe mehrere Tausend Euro Schulden, davon habe er dem neuen Bekannten auch berichtet. Der habe ihm daraufhin in Aussicht gestellt, eine Art Provision für den Gefallen zu bekommen.
„Ich hatte damals schon Bauchschmerzen, weil das eigentlich zu gut klang, um wahr zu sein. Aber nachdem wir uns noch einmal getroffen haben, habe ich mich schließlich darauf eingelassen“, sagte der 26-Jährige. Aus einem vielleicht sogar nachvollziehbaren Grund. „Es erschien mir einfach zu wenig Geld zu sein, um sich um echte Geldwäsche zu handeln.“
Unwissenheit über Geldwäsche: Strafe für Hückeswagener
Nachdem die Überweisung eingegangen sei, habe er das Geld abgehoben, mal 1800 Euro, mal 2000 Euro, bis alles Geld vorgelegen habe. „Als ich es dann übergeben habe, hat der Andere sich plötzlich ganz anders verhalten. In der Folge wurde mir dann auch plötzlich das Konto gesperrt“, berichtete der Hückeswagener.
Nachdem er seine Geschichte erzählt hatte, sagte der Richter nur: „Tja, was soll ich dazu jetzt sagen?“ Dann ergänzte er: „Das Problem ist: Das, was Sie hier gemacht haben, ist eben strafbar. Es reicht auch aus, dass Sie nicht wussten, was dahintersteckt. Und Sie müssen das Geld zurückzahlen.“
Der Richter berichtete von einem anderen Fall, in dem der Angeklagte sogar 150.000 Euro auf diese Weise zurückzuzahlen hatte. Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Zudem muss er die 6800 Euro an das Ehepaar zurückzahlen. „Wenn Sie in den kommenden zwei Jahren straffrei bleiben, wird diese Geldstrafe nicht fällig“, erläuerte der Richter noch den Strafvorbehalt.
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