IS-Aktivist: Antrag auf vorläufigen Aussetzung der Ausweisung im Kreis Viersen größtenteils erfolglos
In einem aktuellen Vorgang hat ein IS-Aktivist einen Antrag auf vorläufige Aussetzung der Ausweisung im Kreis Viersen gestellt. Das Verwaltungsgericht hat jedoch den Antrag großteils abgelehnt. Der IS-Aktivist, der wegen seiner terroristischen Aktivitäten im Ausland inhaftiert war, sollte ursprünglich in sein Heimatland abgeschoben werden. Der Antrag auf vorläufige Aussetzung der Ausweisung zielte darauf ab, die Ausweisung zu verhindern. Doch das Gericht hat den Antrag abweisen, was bedeutet, dass die Ausweisung nunmehr vollzogen werden kann.
IS-Aktivist: Antrag auf vorläufigen Aussetzung der Ausweisung im Kreis Viersen größtenteils erfolglos
Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS, Abu Walaa, rechtmäßig ist. Der wegen Terrorunterstützung verurteilte Abu Walaa soll ausgewiesen werden.
Abu Walaa, der bis zu seiner Festnahme 2016 in Tönisvorst lebte und aktuell seine Haftstrafe verbüßt, wehrt sich juristisch gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Viersen. Seinen Eilantrag gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Viersen lehnte das Verwaltungsgericht weitgehend ab.
Keine rechtlichen Bedenken
Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Auch die Verfügung, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Nutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegne keinen rechtlichen Bedenken.
IS-Verurteilter kann nach Deutschland nicht ausgewiesen werden
Abu Walaa kann derzeit allerdings nicht abgeschoben werden. Die Staatsanwaltschaft habe sich noch nicht damit einverstanden erklärt, die gegen ihn verhängte zehneinhalbjährige Freiheitsstrafe nicht weiter zu vollstrecken. Zudem habe er einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte.
Diplomatische Zusicherung erforderlich
Dazu soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Eine Abschiebung komme nur in Betracht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehne und das Verwaltungsgericht einen dann möglicherweise dagegen gerichteten Eilantrag ablehne.
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