- Justizkräfte übergeben Deutschen an Ungarn - Karlsruher Urteil kam zu spät
- Justizkräfte übergeben Deutschen an Ungarn - Bundesverfassungsgericht entscheidet zu spät
- Deutsche Justiz übergebt Maja an Ungarn - Bundesverfassungsgericht untersagt Auslieferung, aber zu spät
- Hintergrund
- Kammergericht Berlin gibt grünes Licht für Auslieferung
- Beschluss des Gerichts kommt zu spät
- Heftige Kritik an Abschiebung
Justizkräfte übergeben Deutschen an Ungarn - Karlsruher Urteil kam zu spät
In einem umstrittenen Vorgang haben deutsche Justizkräfte einen Deutschen an Ungarn übergeben. Der Mann war ursprünglich in Deutschland inhaftiert und sollte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Ungarn angeklagt werden. Doch die deutsche Justiz hat sich zu langsam bewegt, sodass das Karlsruher Urteil, das die Auslieferung untersagte, zu spät kam. Die Überstellung des Mannes an Ungarn hat massive Kritik von Menschenrechtsorganisationen und politischen Beobachtern hervorgerufen. Die Frage bleibt, warum die deutsche Justiz nicht schneller und entschiedener gehandelt hat, um die Auslieferung zu verhindern.
Justizkräfte übergeben Deutschen an Ungarn - Bundesverfassungsgericht entscheidet zu spät
Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung einer Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn untersagt - allerdings kam die Entscheidung zu spät.
Die betroffene Person, die sich selbst als non-binär identifiziert und in der linken Szene als Maja bekannt ist, wurde knapp eine Stunde zuvor an die ungarischen Behörden übergeben, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft am Freitag dem Bundesgericht mit.
Deutsche Justiz übergebt Maja an Ungarn - Bundesverfassungsgericht untersagt Auslieferung, aber zu spät
In dem Verfahren geht es um eine 23-jährige Person, die seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung sein soll, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen.
Parallel ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen desselben Vorwurfs, sagte Verteidiger Sven Richwin der Deutschen Presse-Agentur. Die linksextremistische Szene in Deutschland wächst.
Hintergrund
Hintergrund sind gewaltsame Angriffe auf vermutete Rechtsextremisten. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll seine Mandatsperson gemeinsam mit Mittätern Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.
Kammergericht Berlin gibt grünes Licht für Auslieferung
Das Kammergericht Berlin stimmte am späten Donnerstagnachmittag der Auslieferung zu, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Das entsprechende Verfahren entspreche den Abläufen bei einem Europäischen Haftbefehl, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit.
Nach Ausführungen des Gerichts stehe die deutsche Staatsangehörigkeit der Auslieferung nicht entgegen, da vorliegend eine Rücküberstellung zur Vollstreckung der Strafe ins Bundesgebiet ausdrücklich seitens der Republik Ungarn zugesichert worden sei.
Beschluss des Gerichts kommt zu spät
Mit einem Eilantrag in Karlsruhe versuchte der Anwalt von Maja die Auslieferung zu stoppen. Dieser sei am Freitag um 7.38 Uhr beim Gericht eingegangen, hieß es in der Gerichtsmitteilung, die ungewöhnlich detailliert den zeitlichen Ablauf darstellte.
Demnach untersagten Deutschlands höchste Richter um 10.50 Uhr die Auslieferung. Da war Maja laut Generalstaatsanwaltschaft aber bereits an die ungarischen Behörden übergeben.
Heftige Kritik an Abschiebung
An der Berliner Justiz gab es in linken Kreisen heftige Kritik. Der Linksparteivorsitzende Martin Schirdewan sprach von einer Schande für Deutschland.
Viktor Orban ist kein Demokrat und Ungarn wird kein rechtsstaatliches Verfahren garantieren. Es ist unerträglich, dass Deutschland Menschen an Autokraten ausliefert, statt ein rechtsstaatliches Verfahren vor eigenen Gerichten sicherzustellen.
Die sächsische Linken-Politikerin Julia Nagel bezeichnete den Vorgang als Skandal. Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten bezweifelte, dass Maja in Ungarn ein fairer Prozess und menschenrechtskonforme Haftbedingungen erwarteten.
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