Köln: Säugling wird geschüttelt - Vater muss vor Gericht erscheinen

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Köln: Säugling wird geschüttelt - Vater muss vor Gericht erscheinen

In Köln ereignete sich ein erschütternder Vorfall, der die Öffentlichkeit schockiert hat. Ein Säugling wurde von seinem eigenen Vater geschüttelt, was zu schweren Verletzungen führte. Die Staatsanwaltschaft hat den Vater deshalb angeklagt und er muss sich nun vor Gericht verantworten. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie konnte ein Elternteil seinem eigenen Kind so etwas Unfassbares antun? Die Justiz wird nun versuchen, diesem grausamen Akt auf den Grund zu gehen und den Vater zur Verantwortung zu ziehen.

Köln: Säugling wurde geschüttelt - Vater muss vor Gericht erscheinen

Köln: Säugling wurde geschüttelt - Vater muss vor Gericht erscheinen

Ein 35-jähriger Mann aus Gummersbach soll sein 14 Wochen altes Kind über Minuten geschüttelt und dadurch den Tod des Säuglings herbeigeführt haben. Vor dem Kölner Landgericht ist der Mann seit Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Das tödliche Schütteln

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat die Mutter am Tattag im Mai 2022 das Kind mit Säuglingsmilch gefüttert. Weil das Baby nicht geschluckt habe und ihm die Milch aus Mund und Nase herausgelaufen sei, habe die Mutter einen Notfall angenommen. Sie habe den Säugling an den Oberarmen gepackt und ihn etwa zehn Minuten geschüttelt, sagte der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung. Da das Kind keine Reaktion gezeigt habe, habe anschließend auch der angeklagte Vater das Baby über Minuten geschüttelt.

Tödliche Folgen

Durch das Schütteln habe das Kind ein Schütteltrauma und einen Gehirnschädelbruch erlitten. An den Folgen sei es wenige Tage später auf der Kinderstation der Uni-Klinik in Köln verstorben. Zudem seien im Krankenhaus auch ältere Verletzungen, wie mehrere bereits verheilte Rippenbrüche, an dem Säugling festgestellt worden, hieß es in der Anklageschrift weiter.

Verfahren gegen die Eltern

Eigentlich sollte der Prozess bereits in der vergangenen Woche beginnen. Weil aber das beschuldigte Elternpaar nicht zum Prozess erschienen war, vertagte sich das Gericht und erließ Haftbefehle. Während der 35-Jährige vergangene Woche Mittwoch von der Polizei in seiner Wohnung festgenommen werden konnte, bleibt die 30 Jahre alte Frau weiter untergetaucht. Das Gericht trennte ihr Verfahren ab. Nach Ergreifung der 30-Jährigen durch die Polizei solle in einem gesonderten Verfahren gegen sie verhandelt werden, sagte die Vorsitzende Richterin.

Rechtliche Konsequenzen

Das Amtsgericht hatte die Anklage dem Landgericht zur Prüfung vorgelegt. Dieses zog den Fall daraufhin an sich und erteilte im Eröffnungsbeschluss einen rechtlichen Hinweis, wonach das Paar bei einem Schuldspruch auch mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechnen müsse. Während fahrlässige Tötung mit Geldstrafe oder Haft bis fünf Jahren verurteilt werden kann, umfasst der Strafrahmen einer Körperverletzung mit Todesfolge bis zu zehn Jahre Haft.

Udo Mayer

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