Mysteriöse Verletzungen am Königskarree
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft ermitteln in Mönchengladbach nach mysteriösen Stichverletzungen an einem 43-jährigen Mann, der am Montag, den 6. Mai, im Bereich des Königskarrees gefunden wurde.
Die Frage, ob der Mann sich die Stichverletzungen selbst zugefügt hat, schließen die Ermittler nicht aus. In einer gemeinsamen Presseerklärung teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch, den 10. Mai, mit, dass die Mordkommission in alle Richtungen ermittelt.
Polizei ermittelt in Mönchengladbach nach mysteriösen Stichverletzungen
Der Verletzte wurde am Morgen des 6. Mai im Bereich des Königskarrees an der Carl-Diem-Straße mit stichartigen Verletzungen auf dem Boden liegend gefunden. Eine Zeugin hatte die Polizei um 8.20 Uhr informiert. Bei Eintreffen der Polizeibeamten behandelte bereits ein Rettungswagenteam den Mann vor Ort und brachte ihn anschließend in ein Krankenhaus.
Die offensichtlichen Stichverletzungen wurden als nicht lebensbedrohlich eingestuft und der Mann nach ambulanter Behandlung entlassen.
Der 43-jährige Verletzte gab an, dass ein 23-jähriger Mann ihm die Verletzungen beigebracht habe. Der Tatverdächtige sollte sich auch noch vor Ort in einem Gebäude aufhalten, in dem Zoll und Deutsche Angestellten Akademie (DAA) untergebracht sind.
Die Polizisten umstellten daraufhin zusammen mit Zollbeamten den Komplex und durchsuchten diesen. Dabei wurde der Tatverdächtige gefunden, vorläufig festgenommen und zum Polizeipräsidium gebracht.
Da sich jedoch der dringende Tatverdacht gegen den 23-Jährigen nicht erhärtete, wurde er noch am selben Tag entlassen.
Im Laufe der Ermittlungen ergaben sich bei dem 43-Jährigen Hinweise auf eine mögliche Eigengefährdung und gesundheitliche Probleme. Er wurde daraufhin nach Behandlung in einem Allgemeinkrankenhaus unter Hinzuziehung des Ordnungsamtes in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Die Hintergründe der Tat dürften nach ersten Ermittlungen im privaten Bereich liegen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Geschehen wird nach erster Bewertung der Staatsanwaltschaft als versuchtes Tötungsdelikt eingeordnet.
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