Korschenbroich: Polizei sucht Zeugen und Beteiligten nach Unfallflucht in Pesch

Korschenbroich: Polizei sucht Zeugen und Beteiligten nach Unfallflucht in Pesch

Die Polizei in Korschenbroich bittet dringend um die Mithilfe der Bevölkerung bei der Aufklärung einer Unfallflucht in Pesch. Nach einem Vorfall, bei dem ein Fahrzeugführer unerlaubt vom Unfallort geflohen ist, werden Zeugen und Beteiligte gesucht, um weitere Informationen zu sammeln. Es wird vermutet, dass der Unfallverursacher gefährliche Fahrmanöver durchgeführt hat und möglicherweise unter Alkoholeinfluss stand. Die Polizei mahnt zur Vorsicht im Straßenverkehr und fordert diejenigen, die Hinweise zum Vorfall haben, sich umgehend bei den Behörden zu melden. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um den Unfallverursacher zur Rechenschaft zu ziehen.

Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht in Pesch - Schwarzer BMW gesucht

Polizei sucht Zeugen nach Unfallflucht in Pesch - Schwarzer BMW gesucht

Einen lauten Knall hatte nach Angaben der Polizei am Donnerstag, 11. April, gegen 0.10 Uhr ein Zeuge an der Donatusstraße in Pesch gehört. Bei ihrem Eintreffen stießen die Beamten im Bereich der Liedberger Straße/Donatusstraße auf ein geparktes Auto mit deutlichen Beschädigungen. Dellen und Lackkratzer erstreckten sich über die gesamte Fahrzeugfront.

Wie die Polizei weiter mitteilt, habe der Zeuge beobachten können, wie ein schwarzer BMW – vermutlich neueres Modell der X-er Reihe – im Bereich der Unfallstelle angehalten hatte. Der Fahrzeugführer, mit einem Basecap bekleidet, stieg aus und begutachtete seinen Pkw, der laut Zeuge vorne links beschädigt war. Anschließend setzte er seine Fahrt in Richtung Bundesstraße 230 fort. Nun sucht die Polizei Zeugen, die Hinweise auf die Identität des Fahrzeugführers oder den schwarzen BMW geben können oder den Unfall sogar selber wahrnahmen.

Sie werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. Auch Werkstätten werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden, sobald ein BMW mit dem beschriebenen Unfallschaden bei ihnen auftauchen sollte.

Die Polizei weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass oftmals die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen müssen. Das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort – so lautet die korrekte Bezeichnung des Delikts – sei keineswegs ein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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