Langenfelder Stadtverwaltung ermittelt Zustand städtischer Immobilien

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Langenfelder Stadtverwaltung ermittelt Zustand städtischer Immobilien

Die Stadtverwaltung Langenfeld hat eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer städtischen Immobilien eingeleitet. Ziel dieser Maßnahme ist es, den aktuellen Zustand der städtischen Gebäude und Grundstücke zu ermitteln und festzustellen, welche Renovierungs- und Sanierungsarbeiten erforderlich sind. Durch diese Initiative soll eine bessere Verwaltung und Nutzung der städtischen Liegenschaften erreicht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden die Grundlage für zukünftige Investitionsentscheidungen der Stadtverwaltung bilden und dazu beitragen, die Infrastruktur der Stadt zu verbessern.

Langenfelder Stadtverwaltung ermittelt Zustand städtischer Immobilien: BGL-Fraktion fordert Bericht über den Zustand der städtischen Gebäude

Die BGL-Fraktion hat einen Antrag gestellt, um einen Bericht über den Zustand der Immobilien zu erhalten, die sich im Eigentum der Stadt Langenfeld oder einer ihrer Beteiligungsgesellschaften befinden. Der Antrag soll am 28. Mai im Haupt- und Finanzausschuss gestellt werden.

Der Bericht soll eine Liste enthalten, aus der hervorgeht, mit welchen Maßnahmen kurz-, mittel- und langfristig gerechnet werden muss und welche grob geschätzten Kosten damit verbunden sein werden. Falls es bislang verwaltungsintern keine solche Übersicht gibt, soll die Verwaltung eine erstellen.

„Eine solche Aufstellung kann man nicht aus dem Hut zaubern“, weiß auch Gerold Wenzens, Fraktionssprecher der BGL. „Immerhin geht es um rund 80 Gebäude. Aber ein Anfang muss gemacht werden.“

Überblick über die städtischen Gebäude

Überblick über die städtischen Gebäude

In der Stadt Langenfeld gibt es eine Vielzahl von Gebäuden, die in städtischem Eigentum oder Besitz sind. Die Baujahre städtischer Gebäude reichen vom Ende des 19. Jahrhunderts über viele Gebäude aus den 1960er bis 1980er Jahren, bis hin zu Bauten aus den 2000ern. Einige wurden bereits saniert, um die Gebäude in einem nutzbaren Zustand zu halten. Oft müssen aber auch notfallmäßig Schäden beseitigt werden.

Die BGL-Fraktion betont, dass der Werterhaltung und der Wirtschaftlichkeit der Gebäude eine besondere Bedeutung zukommt. Notfallmaßnahmen sollen möglichst reduziert werden und der Blick stärker auf langfristige Instandhaltungs- und Sanierungspläne gerichtet werden.

„Als ersten Schritt könnte, sofern vorhanden, auch eine Übersicht über Instandhaltung und Modernisierung der letzten Jahre beziehungsweise Jahrzehnte als Ausgangsbasis helfen“, so die BGL.

Ziele des Berichts

Ziele des Berichts

Der Bericht soll aussagekräftige Informationen über die städtischen Gebäude enthalten, unter anderem:

  • Baulicher Zustand der Gebäude
  • Bekannte Schäden, Mängel und Schadstoffbelastungen
  • Anstehende Sanierungen und Instandsetzungsmaßnahmen unterteilt nach der Dringlichkeit
  • Angedachte Nutzungsänderungen oder Erweiterungen

„Im Vordergrund steht dabei die objektive Erfassung sämtlicher fachlich notwendiger Vorhaben, die der Werterhaltung, der Nutzbarkeit sowie der Instandhaltung und Sanierung dienen“, so die BGL.

Martin Weiß

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