Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach beabsichtigt, trotz bestehender Differenzen, die Klinikreform entschlossen voranzutreiben. Diese Ankündigung kommt inmitten eines komplexen politischen Umfelds, das von unterschiedlichen Interessen geprägt ist. Lauterbachs Entschlossenheit, die Reform trotz Widerständen weiterzuführen, verdeutlicht sein Engagement für eine effektive Gesundheitspolitik. Die geplante Reform zielt darauf ab, die Strukturen und Abläufe in den Kliniken zu optimieren und die Qualität der medizinischen Versorgung zu erhöhen. Trotz der Herausforderungen und Meinungsverschiedenheiten strebt Lauterbach danach, einen breiten Konsens zu erlangen und die Reform erfolgreich umzusetzen.
Lauterbach drängt trotz Differenzen auf Fortschritte bei Klinikreform
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach setzt trotz anhaltender Differenzen mit den Ländern auf zügige nächste Schritte zur geplanten Krankenhausreform. In einigen geforderten Punkten wie einer stärkeren Entbürokratisierung könne man mitgehen, sagte der SPD-Politiker nach Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch in Berlin. Dagegen seien generell vorgesehene Qualitätsvorgaben für den Bund nicht verhandelbar. Die Notwendigkeit der Reform sei bei dem Treffen nicht infrage gestellt worden. Alle wüssten, dass es eine „historische Gelegenheit“ sei, das Krankenhaussystem so neu aufzubauen, wie es benötigt werde. Lauterbach betonte: „Es gibt keine andere Reform.“ Man sei zum Erfolg verdammt.
Lauterbachs Klinikatlas verzögert sich
Zu einem nun vorgelegten Gesetzentwurf können Länder und Verbände bis zum 30. April Stellung nehmen, wie der Minister erläuterte. Am 8. Mai soll sich das Kabinett damit befassen, die erste Lesung im Bundestag wird noch vor dem Sommer angestrebt. Lauterbach sagte, er glaube nicht, dass die Reform noch scheitere.
Politische Spielchen verbieten sich bei Krankenhausversorgung
Die Gesetzespläne zielen darauf, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Angeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen genauer definierte Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben sein. Lauterbach hat die Reform so angelegt, dass sie im Bundesrat nicht mehr zustimmungsbedürftig sein soll.
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