Mann in Mönchengladbach zieht vor Gericht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Kindern

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Mann in Mönchengladbach zieht vor Gericht: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Kindern

In einer schockierenden Entwicklung hat sich ein Mann aus Mönchengladbach vor dem Gericht für den Vorwurf der sexuellen Nötigung von Kindern zu verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen ihn aufgenommen, nachdem erhebliche Verdachtsmomente aufkamen, dass er sich an Minderjährigen vergehen habe. Die Anschuldigungen sind äußerst ernst und haben die Gemeinschaft in Mönchengladbach schockiert. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Ergebnisse der Ermittlungen und den Ausgang des Verfahrens.

Mann in Mönchengladbach: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Kindern

Mann in Mönchengladbach: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Kindern

Ein Mann in Rheydt ist in Schwierigkeiten geraten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung von Kindern. Der Mann ist bekannt für sein Verhalten in der Rheydter Innenstadt, wo er oft unter Drogen steht, mit sich selbst redet und laut wird. Viele Geschäftsleute und Anwohner in Rheydt sind sich einig: Dieser Mann ist eigentlich ganz arm dran.

Als der Mann sich an einem Mittag auf dem Rheydter Marktplatz in der Nähe eines Restaurants vor den Augen vieler Menschen, darunter auch Kindern, entblößte, erstattete Roland Beeten, Inhaber des gleichnamigen Textilhauses, Anzeige bei der Polizei. Denn auch seine Frau und seine neunjährige Tochter waren unter den Zeugen. Vor allem meine kleine Tochter war schockiert, sagt Roland Beeten.

Der Geschäftsmann weiß, dass der Mann schon öfter die Hosen öffentlich herunter gelassen hat und auch andere Dinge tat, die hochgradig für Erregung öffentlichen Ärgernisses sorgten. Eine nach Paragraf 183 StGB strafbare exhibitionistische Handlung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschuldigte sein entblößtes primäres Geschlechtsteil einer anderen Person gegenüber ohne deren Einverständnis vorzeigt, in der Absicht sich selbst dadurch oder zusätzlich durch die Reaktion des Gegenübers sexuell zu erregen oder zu befriedigen.

Eine Überraschung für die Familie Beeten kam anderthalb Monate später mit einem Brief der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach: Das Ermittlungsverfahren gegen den entblößten Mann wegen exhibitionistischer Handlungen wurde eingestellt. Eine Straftat liegt nicht vor, wie die Staatsanwältin mitteilte. Und wie aus ihrem Schreiben weiter hervorgeht, wurden die Ermittlungen nicht etwa eingestellt, weil der Beschuldigte unzurechnungsfähig ist.

Das Herunterlassen der Hose allein fällt nicht unter den Straftatbestand des § 183 StGB, da es an einer sexuell motivierten Handlung fehlt, heißt es. Roland Beeten versteht die Reaktion nicht: Das heißt ja, dass sich jemand regelmäßig nackt vor einen Kindergarten oder einer Grundschule stellen kann, ohne bestraft zu werden.

Das ist nicht mehr zumutbar, sagt Roland Beeten. Tatsächlich kann das so sein. Auch wenn man vor einer Grundschule seine Hose herunterzieht, liegt nicht automatisch eine Straftat vor, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Der Paragraf 183 StGB (Exhibitionistische Handlung) setze in der Tat eine Entblößungshandlung mit sexueller Motivation voraus.

Weil man den Tätern natürlich nicht in den Kopf schauen könne, brauche es für eine sexuelle Motivation deswegen objektive Anhaltspunkte. In Anklagen finde man deswegen immer wieder den Terminus manipulierte an seinem Geschlecht.

Polizei kündigt Festnahmen in Drogenszene in Rheydt an

Drogen- oder Obdachlosenszene in Mönchengladbach ist ein Problem. Junkies belagern unsere Geschäftseingänge, beklagen sich die Geschäftsleute. Die Polizei kündigt Festnahmen in der Drogenszene in Rheydt an.

Der Fall des beschuldigten Mannes aus Rheydt bleibt jedoch ein Rätsel. Die Staatsanwaltschaft erklärt, dass es auch noch den Paragrafen 176a Abs. 1 Nr. 1, sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind, gibt. Mit mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe werde bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, heißt es dort. Doch hier gelte eine gebotene Einzelfallabwägung.

Bliebe noch der Ordnungswidrigkeitstatbestand des Paragrafen 118 OwiG (Belästigung der Allgemeinheit). Danach wird bestraft, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. In diesem Fall müsste das Ordnungsamt prüfen, ob ein Bußgeld fällig wird.

Was in dem Fall des beschuldigten Mannes aus Rheydt sicher keinen Zweck hätte. Denn alle, die ihn kennen, sind sich einig: Der Mann ist völlig mittellos. Weil dem Drogensüchtigen eigentlich geholfen werden müsste, haben einige Rheydter schon verschiedene Ordnungskräfte und Sozialverbände angesprochen. Aber oft habe es einfach nur geheißen: Jeder Mensch hat ein Recht auf Verwahrlosung.

Platzverweise und Hausverbote ignoriere er regelmäßig, und helfen lassen wolle er sich auch nicht. Roland Beeten sieht eine Gesetzeslücke: Wir arbeiten mit Familienkarten, mit Rettungsanker, und es wird überall der Schutz der Kinder propagiert, aber in diesem Fall wird nichts gemacht.

Der Beschuldigte hält sich auf jeden Fall weiterhin in der Rheydter Innenstadt auf. Und dabei lässt er vielleicht auch öfter einmal wieder die Hose fallen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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