Meerbusch: Mord in Maisfeld - Bundesgerichtshof erklärt lebenslange Haft für 64-Jährigen für rechtskräftig

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Meerbusch: Mord in Maisfeld - Bundesgerichtshof erklärt lebenslange Haft für 64-Jährigen für rechtskräftig

Ein aufsehenerregender Fall von Mord in Meerbusch hat ein weiteres Kapitel erreicht. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil für den 64-Jährigen, der eines vorsätzlichen Mordes in einem Maisfeld in Meerbusch schuldig gesprochen wurde, für rechtskräftig erklärt. Dies bedeutet, dass der Mann, der das Opfer in einem Maisfeld in Meerbusch tötete, nun eine lebenslange Haft antreten muss. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist endgültig und kann nicht mehr angefochten werden.

BGH bestätigt lebenslange Haft für Mörder von Maisfeld-Tat

Rechtskräftiges Urteil nach 30 Jahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Oktober bestätigt. Der 32-jährige Mann wurde wegen Mordes an einer 50-jährigen Frau zu lebenslanger Haft verurteilt.

Feststellungen des Landgerichts

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte das Opfer in ein Maisfeld gebracht und es dort mit mindestens 13 Messerstichen in Brust und Bauch erstochen.

Überführung nach Jahrzehnten

Überführung nach Jahrzehnten

Der Angeklagte konnte nach mehreren Jahrzehnten aufgrund von DNA-Spuren unter einem Fingernagel der Getöteten überführt werden. Hintergrund waren verbesserte Untersuchungsmethoden.

Urteil des Landgerichts

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Mann im Oktober wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Dies bestätigte der BGH nun als rechtsfehlerfrei.

Tat im Maisfeld bleibt nicht unbemerkt

Tat im Maisfeld bleibt nicht unbemerkt

Die Tat vom 20. August 1992 am Rheindeich in Meerbusch bei Düsseldorf war jahrzehntelang unaufgeklärt geblieben. Im November 1993 berichtete die ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY . ungelöst“ über sogenannte „Morde im Maisfeld“.

Erst nach 30 Jahren vor Gericht

In dem Maisfeld bei Meerbusch wurde schließlich die Leiche der 50-jährigen Reiseführerin entdeckt. Die Kriminalpolizei ging damals von einem Sexualmord aus. Die Suche nach dem Täter brachte aber zunächst keinen Erfolg. Der Angeklagte wurde erst im Jahr 2022 nach einem vorgenommenen DNA-Abgleich ermittelt.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.

Heike Schulze

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