Möglichkeit von Doppelnamen für Ehepaare und Kinder im neuen Namensrecht

Das neue Namensrecht bringt eine bedeutende Veränderung für Ehepaare und ihre Kinder mit sich. Ab sofort besteht die Möglichkeit, Doppelnamen zu führen. Diese Neuerung erlaubt es Ehepaaren, bei der Namensgebung ihrer Kinder beide Nachnamen zu verwenden, anstatt sich für einen zu entscheiden. Diese Flexibilität eröffnet neue Möglichkeiten und trägt dazu bei, traditionelle Namenskonventionen aufzubrechen. Eltern haben nun die Freiheit, gleichberechtigt die Nachnamen ihrer Familie zu wählen, um so Identität und Verbundenheit zu betonen.

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Neue Namensrechtsreform ermöglicht Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Der Bundestag stimmte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP für eine Reform des Namensrechts. Die AfD votierte dagegen. Ehepaare sollen sich künftig einen gemeinsamen Doppelnamen teilen können, auch Kinder können einen Doppelnamen erhalten - ob mit oder ohne Bindestrich. Gemäß bislang geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können das in der Regel nicht.

Bundestag stimmt für mehr Entscheidungsfreiheit bei Namenswahl für Familien

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Das geltende Namensrecht sei gerade im internationalen Vergleich sehr restriktiv und werde „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien nicht mehr gerecht“, heißt es in dem neuen Gesetz. Auch für Kinder ändert sich einiges. So können Scheidungs- und Stiefkinder künftig eine Namensänderung von Mutter oder Vater unkompliziert für sich übernehmen, wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln. Für Besonderheiten namensrechtlicher Traditionen von Minderheiten wie Sorben, Dänen und Friesen gibt es in Zukunft mehr Raum.

Udo Mayer

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