Nach Diebstahl aus Güterzug: 40 Waffen mit Hundekot getarnt

Nach dem Diebstahl aus einem Güterzug sorgen 40 Waffen, die mit Hundekot getarnt wurden, für Aufsehen. Die Täter konnten unerkannt entkommen, während die Polizei nun fieberhaft nach den Verantwortlichen sucht. Die gestohlenen Waffen sollten offensichtlich auf illegalem Wege weiterverkauft werden, doch die raffinierte Tarnung mit Hundekot erschwerte die Ermittlungen. Dieser dreiste Diebstahl wirft ein Schlaglicht auf die Sicherheitslage und die Effektivität der Überwachungssysteme entlang der Bahnstrecken. Die Behörden stehen vor einer großen Herausforderung, die gestohlenen Waffen sicherzustellen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.

Behörden verhindern Verkauf von getarnten Waffen im Darknet, Tatverdächtige nach Diebstahl von Langwaffen aus Güterzug festgenommen

Im März stehlen Täter nach ersten Ermittlungen aus einem Container am Rangierbahnhof in Maschen südlich von Hamburg acht Kisten mit insgesamt 40 halbautomatischen Langwaffen. Ihr Versteck ist ein Erdbunker in einem Waldstück in der Nähe des Tatorts. Doch die Behörden kommen nach einem Hinweis aus Bayern schnell zwei 49 und 30 Jahre alten Tatverdächtigen auf die Spur. Gegen sie wurde bereits Haftbefehl erlassen. Diese Erkenntnisse haben Vertreter von Bundespolizeidirektion Hannover und Staatsanwaltschaft Lüneburg am Freitag bei einem Pressetermin in Hamburg bekannt gegeben. Die gestohlenen Waffen, die den Angaben zufolge insgesamt einen Warenwert von 46 000 Euro haben, sollten wohl im Darknet verkauft werden. „Der Erfolg besteht schon darin, dass wir verhindert haben, dass diese Waffen irgendwo in kriminelle Hände gelangen“, sagte Einsatzleiter Helgo Martens von der Bundespolizei. „Das wäre sicherlich eine unheimliche Bedrohung gewesen.“ Die sichergestellten Waffen waren in blaue Plastiksäcke eingewickelt. Der Container war den Angaben zufolge aus China gekommen und über den Hamburger Hafen auf dem Schienenweg Richtung Süddeutschland transportiert worden. Ziel war eine Waffenfirma, wie Wiebke Bethke von der Staatsanwaltschaft Lüneburg erläuterte. Es sei ein legaler Waffentransport gewesen. „Bei dem Diebesgut handelt es sich um voll funktionsfähige Schusswaffen, die äußerlich dem Sturmgewehr Typ M16 ähneln“, teilte die Bundespolizei mit. Martens betonte, dass es sich bei den gestohlenen Waffen nicht um Kriegswaffen handele, weil man kein Dauerfeuer einrichten könne. Detailliert schilderten die Ermittler die Ereignisse der vergangenen Wochen: Der Diebstahl wurde am 20. März am Umschlagbahnhof in Nürnberg entdeckt. Ein Sicherheitsarbeiter habe festgestellt, dass ein Container auf einem Güterzug unrechtmäßig geöffnet worden war. Das musste den Recherchen zufolge in Maschen passiert sein. Dort war der Container zwischen dem 16. und 19. März zwischengelagert.

Die Ermittlungen ergaben, dass sich die Waffen laut Staatsanwaltschaft noch in Tatortnähe in einem Bunker befinden sollten. Es spreche einiges dafür, dass die Täter dieses Depot mit Hundekot getarnt hätten, berichtete Martens von der Bundespolizei. „Weil es unnatürlich war, wie viele Häufchen da waren. Das war für alle Beteiligten ziemlich ekelig.“ Die Ermittler warteten geduldig auf die Rückkehr von Verdächtigen. „Wir brauchten einen sehr langen Atem, bis dort in den frühen Morgenstunden des 6. April Personen wahrgenommen werden konnten“, sagte Martens. Die beiden unbewaffneten Festgenommenen leisteten keine Gegenwehr. Sie stammten laut Ermittlern ursprünglich aus Belarus und wohnten im nahen Seevetal (Landkreis Harburg). In Deutschland waren sie den Angaben zufolge nicht polizeibekannt. „Die Beschuldigten haben bislang von ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch gemacht“, sagte Bethke. Es seien Beweismittel gefunden worden, wie etwa Handschuhe, die vermutlich bei dem Verbrechen benutzt wurden, hieß es. Nun müsse geklärt werden, ob noch weitere Täter beteiligt waren. Auf die Frage, wie es sein konnte, dass die Täter so leicht am Rangierbahnhof an Waffen gelangen konnten, antwortete die Staatsanwältin: „Ob der Transport dieser Waffen ordnungsgemäß erfolgt ist, das wird definitiv Gegenstand eines weiteren Prüfungsverfahrens sein.“

Heike Schulze

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