Neue Rentenregelung für Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen
Die beiden Regierungsparteien CDU und Grüne in Nordrhein-Westfalen haben sich auf eine Anhebung des Rentenalters für Feuerwehrleute geeinigt. Statt der ursprünglich geplanten Erhöhung um zwei Jahre auf 62 Jahre, wird das Rentenalter um ein Jahr auf 61 Jahre angehoben.
Die Entscheidung fiel nach starker Kritik von Gewerkschaften und Sachverständigen, die die ursprüngliche Pläne ablehnten. Die Fraktionen von CDU und Grünen teilten am Dienstag (25. Juni 2024) mit, dass sie einen Kompromiss gefunden hätten, der eine moderate Anhebung um ein Jahr vorsieht.
Ausnahmen für bestimmte Jahrgänge
Die Jahrgänge 1966 und 1967 sind von der Anhebung noch ausgenommen. Für die Jahrgänge 1968 bis 1970 wird die Altersgrenze schrittweise erhöht. Wer 1971 oder später geboren wurde, für den gilt dann die Altersgrenze von 61 Jahren.
Die innenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Julia Höller, begründete die Entscheidung damit, dass Feuerwehrleute aufgrund der besonderen Gefahren und der enormen körperlichen Belastung früher in den Ruhestand gehen sollten. „Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters um ein Jahr von 60 auf 61 vertretbar.“
Die neue Regelung soll Feuerwehrleuten ermöglichen, früher in den Ruhestand zu gehen, um ihre Gesundheit und Sicherheit zu schützen.
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