Organspende: F&A zu OptInk, Widerspruchslösung, Transplantation
Die Organspende ist ein wichtiger Aspekt der medizinischen Versorgung, der viele Menschenleben retten kann. Doch wie funktioniert die Organspende genau? In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu Opt-In, der Widerspruchslösung und der Transplantation beantworten. Wir werden auch auf die Vorteile und Nachteile der verschiedenen Modelle eingehen und erläutern, wie sie in der Praxis umgesetzt werden. Ob Sie sich als potenzieller Organspender oder als Betroffener in der medizinischen Versorgung interessieren, hier finden Sie alle wichtigen Informationen, um sich ein umfassendes Bild über die Organspende zu machen.
Neuer Anlauf für die Widerspruchsregelung bei der Organspende
Ein parteiübergreifendes Bündnis von Bundestagsabgeordneten hat am Montag, dem 24. Juni 2024, in Berlin einen Antrag vorgestellt, um die Widerspruchsregelung bei der Organspende umzusetzen. Demnach soll jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch als Organspender gelten, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Die aktuelle Rechtslage
Aktuell dürfen Organe nur entnommen werden, wenn der verstorbene Mensch zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat, etwa durch die Eintragung im Organspende-Register, durch einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Liegt ein solches Dokument nicht vor, werden die Hinterbliebenen gebeten, eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen zu treffen. Diese Entscheidung ist für die Angehörigen oftmals emotional sehr belastend.
Die geplante Neuregelung
Das am Montag vorgestellte Modell sieht eine Umkehr vor: Künftig soll grundsätzlich jeder Erwachsene als Organspender in Frage kommen. Wer das nicht will, muss seinen Widerspruch dokumentieren - etwa im neuen Organspenderegister. Deshalb bezeichnen die Initiatoren das Modell als Widerspruchsregelung. Der Kreis der potenziellen Spender würde damit deutlich vergrößert.
Die Initiatoren verweisen auf Umfragen, denen zufolge die meisten Menschen zu einer Organspende bereit wären; den Schritt, sich als spendenbereit registrieren zu lassen, gehen viele aber nicht.
Weiterer Verlauf des Vorschlags
Die Initiatoren drücken aufs Tempo: Sie wollen spätestens im nächsten Frühjahr einen Gesetzesbeschluss im Bundestag. Im Plenum soll es eine Orientierungsdebatte geben, ein Gesetzentwurf muss ausgearbeitet und zur Abstimmung gestellt werden.
Bei einem Votum im Jahr 2020 hatte das Widerspruchsmodell im Bundestag keine Mehrheit gefunden. Die Initiatoren rechnen sich für eine neue Abstimmung bessere Chancen aus: Sie argumentieren, dass der anhaltend große Mangel an Spenderorganen zeige, dass es zu einer Widerspruchsregelung keine vernünftige Alternative gebe.
Zahlen und Fakten
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Organspenden in Deutschland gestiegen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) registrierte einen Anstieg gegenüber 2022 von elf Prozent. Demnach haben im zurückliegenden Jahr 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet, 96 mehr als im Jahr 2022.
Um 8,1 Prozent erhöhte sich demnach die Zahl der Organe, die über die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant verteilt werden konnten. 2023 seien 2.877 Organe transplantiert worden, 2022 waren es 2.662.
Am häufigsten wurden Nieren transplantiert (1.488), gefolgt von Lebern (766) und Herzen (303). In den 45 deutschen Transplantationszentren wurden demnach 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus Deutschland und dem europäischen Ausland übertragen (2022: 2.795).
Damit wurde bundesweit insgesamt 2.866 schwer kranken Patientinnen und Patienten durch ein Spenderorgan geholfen (2022: 2.695).
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