Prozess in Köln: Enttäuschung über Hochzeitsfotos rechtfertigt kein Schmerzensgeld

Ein Prozess in Köln hat kürzlich für Aufsehen gesorgt, als über die Frage diskutiert wurde, ob Enttäuschung über Hochzeitsfotos ein ausreichender Grund für die Zahlung von Schmerzensgeld ist. In dem Fall argumentierte die Klägerin, dass die Qualität der Fotografien nicht ihren Erwartungen entsprach und sie dadurch seelische Schmerzen erlitten habe. Das Gericht urteilte jedoch, dass Enttäuschung allein nicht ausreicht, um Schmerzensgeld zu rechtfertigen. Es sei zwar bedauerlich, wenn die Hochzeitsfotos nicht den Vorstellungen der Klägerin entsprachen, jedoch sei dies kein Fall für eine finanzielle Entschädigung. Dieser Prozess wirft wichtige Fragen über die Definition von Schmerzensgeld und die Verantwortung von Dienstleistern auf.

Gericht in Köln: Kein Schmerzensgeld für enttäuschte Hochzeitsfotos

Gericht in Köln: Kein Schmerzensgeld für enttäuschte Hochzeitsfotos

Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen löst keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Das führte das Landgericht in Köln in einem Beschluss aus und bestätigte damit eine Entscheidung der Vorinstanz (Az. 13 S 36/22), wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Hochzeitsfotograf hatte dem frisch vermählten Paar einen USB-Stick mit 170 Fotos der Hochzeit überreicht. Das Paar war damit unzufrieden: Ereignisse wie das Steigenlassen von Luftballons und Gruppenfotos hätten bei den Motiven gänzlich gefehlt.

Die Brautleute zogen vor das Amtsgericht und forderten mindestens 2000 Euro Schmerzensgeld: Das Bildangebot habe Enttäuschung und Trauer bei ihnen ausgelöst. Die Hochzeit werde für immer negativ behaftet und vom Streit mit dem Fotografen „ein Leben lang überschattet“ sein. Bloße Enttäuschung auch über Wochen reiche nicht aus, befand das Gericht. Für einen Schmerzensgeldanspruch müsse der Tatbestand einer Körperverletzung erfüllt sein und dafür müsse die psychische Beeinträchtigung einen Krankheitswert erreichen, erläuterte eine Gerichtssprecherin. Nach dem Beschluss des Landgerichts zog das Paar seine Berufung zurück. Das Urteil des Amtsgerichts ist damit rechtskräftig.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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