Remscheid: 750-Euro-Bussen für Beleidigung von Polizisten
In der Stadt Remscheid hat ein aufsehenerregendes Urteil für Beleidigung von Polizisten für viel Gesprächsstoff gesorgt. Ein 23-Jähriger muss für seine beleidigenden Äußerungen gegenüber Polizisten nun 750 Euro Strafe zahlen. Das Gerichtsahndungsurteil sorgte für viel Aufsehen, da es sich um einen der höchsten Strafbeträge in diesem Zusammenhang handelt.
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EuroStrafe für Beleidigung von Polizisten in Remscheid
Ein Mann aus Remscheid muss 750 Euro zahlen, weil er einen Polizisten beleidigt hat. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann mit seinem Auto aus einer Parklücke ausparken wollte und dabei auf einen Polizisten traf.
Der Angeklagte, Antonio S., titulierte den Polizisten als Arschloch und Scheißbulle. Der Polizist, Herr M., hatte sich zuvor als solcher ausgewiesen, was den Angeklagten jedoch nicht daran hinderte, ihn zu beleidigen.
Das Amtsgericht verhängte gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 750 Euro wegen Beleidigung. Der Angeklagte legte jedoch Berufung ein und kam vor dem Landgericht in Wuppertal. Dort versuchten der Berufungsrichter, die Staatsanwältin und sein eigener Anwalt, ihn davon zu überzeugen, dass eine Berufung bei dieser Beweislage erfolglos und teuer für ihn werden würde.
Der Angeklagte blieb jedoch stur und behauptete, nichts getan zu haben. Er habe 50 Jahre lang rechtstreu gelebt und sei von der ganzen Sache enttäuscht. Doch der Berufungsrichter warnte ihn vor den finanziellen Folgen einer Berufung: Wenn Sie das durchziehen, werden Sie aus diesem Prozess blutend rausgehen.
Der Angeklagte blieb jedoch unbelehrbar und behauptete, dass er sich nur gegen die Beleidigung des Polizisten gewehrt habe. Doch der Amtsrichter hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Beleidigung als Arschloch keine straffreie Wahrnehmung berechtigter Interessen sei, auch wenn eine Beleidigung durch Herrn M. vorausgegangen sein sollte.
Schließlich gab der Angeklagte auf und nahm seine Berufung zurück. Der Vorsitzende Richter sagte zu ihm: Lassen Sie die Faust in der Tasche, Sie rennen hier gegen eine Wand. Der Angeklagte antwortete: Ja, okay, ich habe hier keine Chance.
Damit endete der Prozess. Der Angeklagte muss 750 Euro zahlen und hat auch noch die Gefahr, dass seine Frau und Tochter wegen Falschaussage verurteilt werden.
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