Scharrenbach wird dem Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe vorgelegt.

Der ehemalige Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, hat angekündigt, dass der Bericht von Scharrenbach dem Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe vorgelegt wird. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Aufklärung der tragischen Ereignisse, die im Zusammenhang mit der verheerenden Flutkatastrophe im Juli stattfanden. Scharrenbach, der damals als Bauminister tätig war, wird somit im Rahmen der Untersuchungen zu den Ursachen und Konsequenzen der Naturkatastrophe befragt. Diese Entscheidung unterstreicht das Bestreben der Behörden, Transparenz und Verantwortlichkeit sicherzustellen, um zukünftige Katastrophen besser zu verhindern. Der Bericht wird voraussichtlich wichtige Erkenntnisse liefern und dazu beitragen, Lehren aus diesem tragischen Ereignis zu ziehen.

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Bauministerin Scharrenbach zur vertraulichen Sondersitzung des Untersuchungsausschusses Hochwasserkatastrophe einberufen

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu Akten für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Hochwasserkatastrophe“ kommt Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch zu einer vertraulichen Sondersitzung des Gremiums.

Verfassungsgerichtshof kritisiert Ministerin Scharrenbach wegen unvollständiger Aktenlieferung

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Das Gericht hatte der Ministerin am 9. April attestiert, gegen die Verfassung verstoßen zu haben - weil sie nur zehn Seiten an Akten an den Ausschuss geschickt hatte.

NRW Bauministerin Scharrenbach in Kritik: SPD nennt Verhalten zum Fremdschämen

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Die Ministerin wandte sich nach dpa-Informationen danach an den Ausschussvorsitzenden Sven Wolf (SPD), um die Modalitäten für eine Nachlieferung der übrigen Akten zu besprechen.

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Aktenstreit wird eine größere Runde des Ausschusses am kommenden Mittwoch zu einer nicht öffentlichen Sitzung zusammenkommen.

Die Ministerin war zuletzt im Februar 2023 als Zeugin im Untersuchungsausschuss gewesen. Das höchste Gericht Nordrhein-Westfalens belehrte sie, dass sie auch Akten zu den Monaten danach liefern müsse.

Heike Schulze

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