Schule in NRW: Verbot des Drogenkonsums bleibt absolut

Schule in NRW: Verbot des Drogenkonsums bleibt absolut

In Nordrhein-Westfalen bleibt das Verbot des Drogenkonsums an Schulen absolut bestehen. Diese Entscheidung unterstreicht die Null-Toleranz-Politik des Bildungsministeriums gegenüber Drogen im schulischen Umfeld. Durch die klare Linie sollen Schülerinnen und Schüler vor den Gefahren des Drogenkonsums geschützt werden und ein sicheres Lernumfeld gewährleistet werden. Das Verbot des Drogenkonsums gilt für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig von Alter oder Klassenstufe. Verstöße gegen diese Regelung ziehen ernsthafte Konsequenzen nach sich, um ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch von Drogen zu setzen. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sind somit Aufklärung und Prävention verpflichtet, um den Schülerinnen und Schülern ein gesundes und sicheres Umfeld zu bieten.

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Schulministerium in NRW bekräftigt: Drogenkonsumverbot an Schulen bleibt bestehen

Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art an Nordrhein-Westfalens Schulen „ausnahmslos verboten“. Das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen, stellte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar. „Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot verankern.“ Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sagte der dpa: „Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen.“ Leider habe es der Bund versäumt, für ein Verbot von Cannabis an Schulen eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Umso wichtiger sei es, dass er jetzt seine Zusage einhalte und die angekündigten Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zügig umsetze. „Die Landesregierung wird fortlaufend prüfen, ob weitere Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind.“

Cannabisverbot an Schulen in NRW: Klare Regeln und Präventionsmaßnahmen angekündigt

Cannabisverbot an Schulen in NRW: Klare Regeln und Präventionsmaßnahmen angekündigt

Für Schlagzeilen hatte in der vergangenen Woche eine Erläuterung der Rechtslage aus dem hessischen Kultusministerium gesorgt, wonach volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen dürfen. Ihnen drohen dafür keine Strafen. Grundsätzlich bleibt aber der Cannabis-Konsum in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium erläutert hatte. Manche Schulen oder Schulträger - etwa Kommunen oder kirchliche Einrichtungen - hätten über eine eigene Hausordnung bereits das Mitbringen von Drogen untersagt. Das NRW-Schulministerium unterstrich: „Minderjährigen ist der Besitz von Cannabis innerhalb und außerhalb des Schulgeländes verboten.“ Sollten Lehrkräfte bei einem Schüler oder einer Schülerin dennoch Cannabis finden, so sei es vorübergehend wegzunehmen und später den Eltern auszuhändigen. „Eine Durchsuchung von Schülerinnen oder Schülern sowie von in deren Besitz befindlichen Gegenständen ist allerdings nicht zulässig.“ Im Klartext heißt das: Ohne ausdrückliches Verbot in den Hausordnungen dürfen erwachsene Schüler die erlaubten Cannabis-Mengen in die Schulen mitbringen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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