Staatsanwaltschaft fordert erneut Niederlegung der Immunität von AfD-Politiker Höcke

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Staatsanwaltschaft fordert erneut Niederlegung der Immunität von AfD-Politiker Höcke

Die Staatsanwaltschaft hat erneut beantragt, die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke niederzulegen. Dieser Schritt erfolgt im Rahmen eines Verfahrens wegen Volksverhetzung, das gegen den umstrittenen Politiker läuft. Höcke, der als einer der führenden Köpfe der rechten AfD-Strömung gilt, wird vorgeworfen, in einer Rede volksverhetzende Äußerungen getätigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass Höckes Immunität als Abgeordneter des Thüringer Landtags aufgehoben werden muss, um ein ungehindertes Verfahren durchführen zu können. Der Fall Höcke sorgt seit langem für große politische Aufregung in Deutschland.

Justizausschuss hebt Immunität von AfD-Chef Höcke erneut auf

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke, frei gemacht. Der Ausschuss hob nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Immunität Höckes in einer Sitzung am Mittwoch auf.

Die beiden AfD-Vertreter in dem Gremium hatten gegen die Entscheidung gestimmt, hieß es übereinstimmend aus Ausschusskreisen. Die anderen anwesenden Ausschussmitglieder votierten demnach für die Aufhebung der Immunität Höckes.

Staatsanwaltschaft fordert Niederlegung der Immunität von AfD-Politiker Höcke erneut

Staatsanwaltschaft fordert Niederlegung der Immunität von AfD-Politiker Höcke erneut

Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück. Höckes Verteidiger legen Revision gegen zweites Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera.

Aus Sicht der Ermittler begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Nähere Details nannte er nicht. Der Paragraf 90a des Strafgesetzbuches stellt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Die Vorschrift droht jedem bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, der bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

Höckes Verteidiger haben Revision gegen ein zweites Urteil eingelegt. Der AfD-Politiker wurde in zwei Verfahren vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst dann vorgehen, nachdem der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigt hat.

Heike Schulze

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