Stadt bietet Sondertermine für Fahrzeugführerscheinausstellung an
Die Stadtverwaltung hat eine besondere Maßnahme ergriffen, um den Bürgern bei der Fahrzeugführerscheinausstellung zu helfen. Aufgrund der derzeitigen hohen Nachfrage nach Terminen für die Führerscheinausstellung bietet die Stadt Sondertermine an, um den Antragstellern eine schnellere und effizientere Bearbeitung ihrer Anträge zu ermöglichen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Wartezeiten zu reduzieren und die Zufriedenheit der Bürger zu erhöhen. Die Sondertermine gelten für alle Antragsteller, die einen Führerschein beantragen möchten. Weitere Informationen zu den Sonderterminen und den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website der Stadtverwaltung.
Stadt Leverkusen bietet Sondertermine für Umtausch von Papierführerscheinen an
Die Umtauschfrist für Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1971 (und älter) endet am 19. Januar 2025. Die Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass es zu einem erhöhten Anfrage-Aufkommen gegen Ende der Umtauschfrist kommen wird.
Für eine reibungslose Umtauschung können Bürger über den Online-Kalender auf der Internetseite der Stadt Leverkusen (stva.leverkusen.de) in diesem Jahr zusätzliche Termine reservieren. Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, sich frühzeitig online einen Termin zu reservieren, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Für Bürger ohne Internetzugang steht die Terminhotline unter Tel. 0214/406-36454 montags bis donnerstags von 8 bis 16.30 Uhr und freitags von 8 bis 13.30 Uhr zur Verfügung.
Umtauschpflicht für Papierführerscheine
Die Umtauschpflicht betrifft ausschließlich die Geburtsjahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind. Inhaber von Kartenführerscheinen, die vom 1.1.1999 bis zum 18.1.2013 ausgestellt wurden, sind vorerst nicht betroffen.
Wichtig für Inhaber von Papierführerscheinen, die außerhalb von Leverkusen ausgestellt wurden: Es empfiehlt sich, vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Behörde anzufordern, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
Ziel des Umtausches
Grund für die Anordnung des Umtausches durch die Europäische Union ist der Wunsch nach einem einheitlichen und fälschungssicheren Führerscheindokument. Ziel ist, dass ab dem 19. Januar 2033 in der Bundesrepublik Deutschland somit alle Inhaberinnen und Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis in der Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamts erfasst sind.
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