Umschalt: Haftbefehl gegen den Verdächtigen aufgehoben (Note: Umschalt es una traducción más literal del título original Fall Maddie, que puede ser t

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Umschalt: Haftbefehl gegen den Verdächtigen aufgehoben

In einem überraschenden Wendepunkt im Fall Maddie hat die Justiz einen Haftbefehl gegen den Hauptverdächtigen aufgehoben. Dieser Entscheidung folgt eine intensive Untersuchung der Beweise und Zeugenaussagen. Die Ermittler haben offenbar Zweifel an der Schuld des Verdächtigen und möchten weitere Erkenntnisse sammeln, bevor sie weitere Schritte unternehmen. Die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf weitere Entwicklungen in diesem aufsehenerregenden Kriminalfall, der seit Jahren für großes Medieninteresse sorgt.

Haftbefehl gegen Christian B aufgehoben - Kein dringender Tatverdacht im Fall Maddie

Haftbefehl gegen Christian B aufgehoben - Kein dringender Tatverdacht im Fall Maddie

Das Landgericht Braunschweig hat heute bekannt gegeben, dass der Haftbefehl gegen den 47-jährigen Deutschen Christian B. aufgehoben worden ist. Der Grund dafür liegt darin, dass nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen kein dringender Tatverdacht gegen den Verdächtigen besteht.

Christian B. war im Zusammenhang mit dem Fall der vermissten britischen Dreijährigen Madeleine McCann, die 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwand, unter Verdacht. Der Haftbefehl wurde jedoch aufgehoben, weil keine hinreichenden Beweise für eine Tatbeteiligung des Verdächtigen gefunden wurden.

Der Verdächtige bleibt jedoch weiterhin in Haft, weil er bereits 2019 wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal verurteilt wurde. Die Verteidigung des mehrmals vorbestraften Sexualstraftäters hatte den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt, weil nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme kein Grund mehr für einen Haftbefehl bestehe.

Die Kammer verneinte den dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe, wie das Gericht mitteilte. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat. Der Tatverdacht ist dagegen nur hinreichend, wenn bei der vorläufigen Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.

Die Verteidiger wollten mit dem Antrag einen Zwischenstand von der Strafkammer einfordern. Nach dem bisherigen Verlauf der Beweisaufnahme könne der Haftbefehl keinen Bestand mehr haben, hatte Verteidiger Friedrich Fülscher zur Begründung gesagt.

Christian B. wird in dem Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern in Portugal vorgeworfen. Der Angeklagte verteidigt sich bisher schweigend und es gilt die Unschuldsvermutung.

Der nächste Verhandlungstermin im aktuellen Prozess ist am 5. Juli. Die Ermittlungen zum Verschwinden der dreijährigen Britin Madeleine McCann dauern an.

Der Maddie-Komplex ist offiziell nicht Gegenstand des Verfahrens.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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