Urteil: Björn Höcke von AfD erhält Geldstrafe wegen nationalsozialistischer Äußerung

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Urteil: Björn Höcke von AfD erhält Geldstrafe wegen nationalsozialistischer Äußerung

In einem umstrittenen Urteil hat das Amtsgericht Gera gegen den rechtsextremen Politiker Björn Höcke von der AfD eine Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro verhängt. Der Politiker war wegen nationalsozialistischer Äußerungen bei einer Rede im Jahr 2017 in Thüringen angeklagt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke mit seinen Aussagen die Menschenwürde von Opfern des Nationalsozialismus verletzt hatte. Die Entscheidung wird als Schlag gegen die rechtsextreme Rhetorik gewertet und könnte weitreichende Konsequenzen für die politische Debatte in Deutschland haben.

Urteil: Björn Höcke erhält Geldstrafe für nationalsozialistische Äußerung

Zum zweiten Mal steht Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole vor Gericht. Zum zweiten Mal beteuert er vehement und mit vielen Worten seine Unschuld. Durchsetzen kann sich der 52-Jährige nicht.

Das Landgericht Halle verurteilt ihn erneut zu einer Geldstrafe. Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen soll Höcke 130 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen.

Seine Anwälte wollen in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie Revision einlegen. Sie hatten einen Freispruch gefordert.

Björn Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle

Björn Höcke inszeniert sich vor Gericht in Halle

Der frühere Geschichtslehrer und die SA-Parole

Richter weist Vorwurf der politischen Justiz zurück

Höcke habe gewusst, dass er sich mit der Verwendung des Spruchs „Alles für Deutschland“ strafbar mache, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. Er wies zudem Vorhaltungen von Höcke zurück, dass dieser das Opfer einer politischen Justiz werde.

Der AfD-Politiker hatte in seinem mehr als halbstündigen Schlusswort gesagt, dass es sein subjektives Gefühl sei, dass er „mundtot“ gemacht werden solle.

Die Parole Alles für Deutschland

Die Parole Alles für Deutschland

Sie wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke stimmte sie im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch im thüringischen Gera an, vor rund 350 Menschen.

Der Politiker sprach dabei die ersten beiden Worte aus - das Publikum ergänzte das dritte Wort. Da war Höcke und vermutlich auch den Anwesenden beim Stammtisch schon klar, dass gegen ihn wegen derselben Parole ein Strafverfahren läuft.

Staatsanwaltschaft forderte Bewährungsstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte für Höcke eine Bewährungsstrafe und eine Geldauflage gefordert. Sie beantragte acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle.

Zudem solle Höcke 10 000 Euro an eine gemeinnützige Vereinigung wie etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald zahlen, sagte Staatsanwalt Benedikt Bernzen in seinem Plädoyer.

„Herr Höcke hat die Rede nur als Vorwand genutzt, um die Parole erneut zu verbreiten“, befand Bernzen. Der Politiker habe gewusst, dass die Rede anschließend im Internet Verbreitung finden würde.

Verteidiger: Ungewollter Zuruf des Publikums

Der Verteidiger Florian Gempe betonte, Höcke habe an der bestimmten Stelle abgebrochen und die Formel gerade nicht ausgesprochen, um eine Strafbarkeit zu vermeiden.

Er sprach von einem „ungewollten Zuruf“ des Publikums. Der Verteidiger kritisierte zudem, dass kein Gutachter gehört wurde. Dabei hatte das Gericht das selbst zunächst gewollt.

Einem Historiker war abgesagt worden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass er sich negativ über die AfD geäußert hatte.

Weitere Prozesse

Wegen desselben Spruchs war Höcke am 14. Mai bereits zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte die Parole im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt.

Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein.

Für Höcke ist der zweite Prozess in Halle noch nicht der letzte. Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen den Politiker wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen.

Es geht um einen Telegram-Post von Höcke aus dem Jahr 2022 zu einer Gewalttat in Ludwigshafen und das angebliche Verhalten vieler Einwanderer. Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September will der frühere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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